Streit um "Gipfeli"
Kipferl-Fehler kostet Supermarkt-Chef 870 Euro
Dieses Kipferl wurde teuer: In der Schweiz beschuldigte ein Supermarkt-Filialleiter einen Kunden des Diebstahls. Jetzt muss er dafür blechen.
Wer eine Person öffentlich des Diebstahls bezichtigt, ohne Beweise dafür vorlegen zu können, riskiert rechtliche Schritte. Pierre*, der eine "Denner" Diskonter-Filiale in der französischsprachigen Region Lausanne am Genfersee betreibt, musste dies auf die harte Tour lernen. Das berichtet "20 Minutes".
Ladendiebstahl vermutet
Als Marko* im Februar dieses Jahres das Geschäft verließ, sprach ihn der 40-jährige Waadtländer an und hinderte ihn mit einer Handblockade daran, das Gebäude zu verlassen. Der Ladenbesitzer beschuldigte den Kunden, ein Kipferl (Schweizerisch "Gipfeli") gestohlen und es in seiner Handtasche versteckt zu haben. Die Durchsuchung von Markos Tasche ergab jedoch nichts.
Strafbefehl wegen Verleumdung und Tätlichkeit
Marko war verärgert darüber, wie leichtfertig Pierre ihn beschuldigt hatte – und erstattete Anzeige. Der Waadtländer Supermarkt-Chef wurde nun per Strafbefehl wegen Verleumdung und Tätlichkeit verurteilt.
Er erhielt eine Strafe von zehn Tagessätzen zu 70 Franken – umgerechnet etwa 74 Euro –, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Verfahrenskosten in Höhe von 825 Franken (870 Euro) werden ihm in Rechnung gestellt.
*Namen von der Redaktion geändert.