Salzburg
Kinder falsch geimpft – jetzt drohen rechtliche Folgen
Am Dienstag wurde in Salzburg 33 Kindern ein falscher Impfstoff verabreicht. Die Folgen der Verwechslung sind noch unklar.
Die Aufregung war erwartungsgemäß groß. Wie die Behörden in Hallein, der zweitgrößten Stadt des Bundeslands Salzburg, am Dienstag bekanntgaben, kam es zu einer folgenschweren Verwechslung. Bei einer Schulimpfaktion wurde 33 Kindern ein falsches Vakzin geimpft. Anstelle eines Vierfachimpfstoffs gegen Polio-Diphterie-Tetanus-Pertussis bekamen sie einen eigentlich erst ab neun Jahren zugelassenen HPV-Impfstoff verabreicht.
Die Erziehungsberechtigten aller 33 betroffenen Kinder wurden umgehend aktiv schriftlich und telefonisch informiert. "Es gibt laut Experten keine Hinweise, dass in so einem Fall ein erhöhtes Gesundheitsrisiko besteht", so Landessanitätsdirektorin Petra Gruber-Juhasz. Grund dürfte sein, dass es zeitgleich zwei verschiedene Impfaktionen gab.
33 Schulkindern wurde falscher Impfstoff gespritzt >>
Chat-Gruppe eingerichtet
Insgesamt sind 33 Zweitklässler davon betroffen. Die Reaktion der Eltern fällt dabei gemischt aus. Während einige Verständnis zeigen (Fehler passieren), überlegen andere, rechtliche Schritte zu ergreifen. Betroffene haben den "Salzburger Nachrichten" zufolge eine Chat-Gruppe eingerichtet, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Auch Bürgermeister Alexander Stangassinger (SPÖ) zeigt sich verärgert, er wurde von offizieller Seite überhaupt nicht über den Vorfall informiert. "Ich habe den Eindruck, jeder schiebt die Schuld auf den anderen", sagt er den "SN". Nun brauche es rasche Aufklärung.
Rechtliche Folgen möglich
Wie es dazu kommen konnte, scheint aber bereits festzustehen: Die Assistentin der Impfärztin soll die Spritzen vorbereitet und dabei das falsche Vakzin aufgezogen haben. Letztendlich dafür verantwortlich ist aber stets die verimpfende Ärztin. Deswegen könnte das nun auch rechtliche Konsequenzen haben.
Laut Ärztekammer könnte die Verwechslung von Impfstoffen als Körperverletzung ausgelegt werden. Erschwerend komme hinzu, dass ein Impfstoff verabreicht wurde, der für die Betroffenen nicht zugelassen ist. Es gilt die Unschuldsvermutung.