Prozess nach Verkehrsunfall
Kicker nach Kollision tot – Lenker bekommt Geldstrafe
Bei einem schweren Verkehrsunfall auf der Westautobahn ist ein Kicker (26) gestorben. Der beteiligte Lkw-Fahrer bekam jetzt eine Geldstrafe.
Die Folgen des Unfalls in der Nacht zum 4. November waren tödlich: Kurz nach 2 Uhr krachte ein Lkw auf der Westautobahn (A1) bei Pucking (Bez. Linz-Land) in den Wagen des 26-Jährigen Fußballspielers Marko Varga. Der Kicker von ASKÖ Donau Linz war quer zur Fahrbahn gestanden, der Lenker wurde aus dem Pkw geschleudert.
Der Sportler wurde ins Linzer Kepler Klinikum eingeliefert, wo er wenig später starb. Der ungarische Linksverteidiger hinterließ einen vierjährigen Sohn.
Fußballspieler (26) nach Crash auf Autobahn verstorben
Strafantrag gegen Lkw-Lenker
Rund drei Monate nach dem dramatischen Vorfall waren die Ermittlungen zum Unfallhergang abgeschlossen. Ergebnis: Gegen den Fahrer des Lieferwagens, der in die tödliche Kollision verwickelt war, wurde ein Strafantrag wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingebracht.
Der 41-jährige Fahrer des Lieferwagens sei deutlich zu schnell unterwegs gewesen, ein Unfallgutachten habe eine Aufprallgeschwindigkeit von 150 km/h ergeben. An dieser Stelle sind jedoch bloß 100 km/h erlaubt. Der Mann, ein Tunesier, habe sich kurz vor dem Aufprall außerdem eine Zigarette angezündet, es sei ihm also auch Unaufmerksamkeit vorzuwerfen.
Der Wagen des 26-jährigen Fußballers stand zum Zeitpunkt des Unfalls quer über zwei Spuren. Der Verdacht lag nahe, dass Varga als Geisterfahrer unterwegs war. Allerdings könne dies nicht erwiesen werden.
Am Dienstag fand der Prozess am Landesgericht Linz statt. Die Richterin hat entschieden: Keine Haft für den Angeklagten. Der Lenker bekommt stattdessen 240 Mindesttagessätze von 4 Euro, bedeutet eine Geldstrafe von in Summe 960 Euro. Zusätzlich muss er die Verfahrenskosten erstatten. Da die Staatsanwaltschaft noch keine Erklärung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Als erschwerend galt die stark überhöhte Geschwindigkeit, als mildernd wurden seine Unbescholtenheit, sein Geständnis und seine schweren Verletzungen eingestuft. Der Angeklagte und sein Verteidiger akzeptierten das Urteil.
Untersuchungen der Polizei und des Sachverständigen ergaben außerdem, dass der Fußballer einige Kilometer als Geisterfahrer unterwegs war, zuerst auf der Welser Autobahn (A25), dann auf der A1.