Wirtschaft
Keine Winterreifen: 5.000 Euro Strafe bei Schneelage
Seit 1. November gilt wieder Winterreifenpflicht für Pkw. Spätestens dann sollten die "M+S"-Pneus auf dem Auto montiert sein.
Der Winter gibt derzeit bereits ein erstes Stelldichein. Damit ist es auch Zeit, die Winterreifen zu montieren. Der Gesetzgeber schreibt dies ab 1. November verpflichtend vor, sobald es die Witterungsverhältnisse verlangen und die Straßen mit Schnee, Schneematsch oder Eis bedeckt ist.
Wer die Winterreifenpflicht ignoriert, nimmt die Gefahr von empfindlichen Strafen in Kauf: Bei einer Verkehrskontrolle kann die Exekutive im Extremfall - bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer - Strafen bis zu 5.000 Euro verhängen.
Probleme mit Versicherungen
Kommt es bei winterlichen Fahrverhältnissen zu einem Verkehrsunfall, sind auch Probleme mit der Versicherung zu erwarten: Die Haftpflichtversicherung kann Regressansprüche stellen und die eigene Kaskoversicherung zahlt den Schaden möglicherweise nicht.
"Der ARBÖ empfiehlt daher, die Winterreifenpflicht unbedingt einzuhalten, da dadurch rechtliche Probleme ganz leicht vermieden werden können", so Stefan Mann, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung.
Damit die Winterreifen den Anforderungen der Winterzeit entsprechen sind einige Punkte zu beachten. Als Winterreifen generell sind nur solche genehmigt die mit der Kennzeichnung "M+S" versehen sind. Auch Ganzjahresreifen haben diese Markierung und gelten somit gesetzlich als Winterreifen, allerdings darf auch bei diesen Reifen die Mindestprofiltiefe von 4 mm nicht unterschritten werden.
Die Zusammenfassung:
+ Es müssen alle 4 montierten Reifen Winterreifen sein. Die Wintertauglichkeit von Reifen ist durch das Zeichen M+S (Matsch und Schnee) gekennzeichnet.
+ Die Reifen brauchen mindestens 4 mm Profiltiefe.
+ Die "gesunde" Lebensdauer von Winterreifen beträgt 4 Jahre.
(GP)