Diät-Schmäh erfolgreich

Keine Strafe für Eiernockerl an Hitler-Geburtstag

Obwohl ein Wiener an Hitlers Geburtstags ein Eiernockerl-Foto versendete, wird er nicht belangt. Er habe nur seinen Ernährungscoach ärgern wollen.

Christian Tomsits
Keine Strafe für Eiernockerl an Hitler-Geburtstag
Erfolg für Anwalt Sascha Flatz: Alle Wiederbetätigungs-Ermittlungen gegen einen Eiernockerl-Fan aus Wien wurden eingestellt.
privat/picturedesk.com ("Heute"-Montage)

Das wird vielen gar nicht schmecken: Der Wiener Anwalt Sascha Flatz konnte Ermittlungen nach dem Verbotsgesetz gegen einen Mann abwenden, der am 20. April ein Bild von Eiernockerl via Social Media an einen Freund versendete – sein Mandant bleibt somit straffrei!

Unter Neonazis gelten Eiernockerl (Hitlers angebliche Leibspeise) an seinem Geburtstag gepostet, als heimliches Symbol für die Unterstützung seines faschistischen Gedankenguts. Immer wieder landen Menschen dafür vor Geschworenengerichten wegen Wiederbetätigung, fassen nicht selten Haftstrafen aus. Doch soweit ließ es der Jurist erst gar nicht kommen.

Anwalt erklärt: Alles war ein Diät-Schmäh

Im aktuellen Fall konnte Flatz offenbar ein auf Zufällen basierendes "Missverständnis" restlos aufklären: "Mein Mandant hat am 20. April gepostet, dass es Eiernockerl gibt, da er auf Diät war und seinen Ernährungsberater provozieren wollte", schrieb er stolz auf X (ehemals Twitter).

"Durch unsere Stellungnahme konnten wir die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass er keinen Vorsatz auf Wiederbetätigung hatte." Der Anwalt betonte, dass der Mandant nicht etwa versucht habe lustig zu sein, sondern seinen Coach nur habe provozieren wollen, "dass er seine Diät nicht einhält. Die ganze Konversation ging auch nur darum, dass dieses Essen ungesund ist und keiner der Beteiligten wusste, dass dies als Code gilt. Das weiß nun mal nicht jeder!", so Flatz. Bleibt zu hoffen, dass es sich sein Mandant merkt oder am 20. April des kommenden Jahres seine Diät einhält.

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