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Keine Lizenz für Admira, Kapfenberg und Vienna

Heute Redaktion
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Bild: GEPA pictures

Schlechte Nachrichten für Vereine der Ersten Liga: Gleich drei Klubs wurde die Bundesliga-Lizenz 2014/2015 verweigert. Neben der Admira und Kapfenberg trifft es die Vienna gleich doppelt hart. Die Wiener bekommen auch einen Abzug von zehn Punkten aufgebrummt.

Der Senat 5 der Fußball-Bundesliga hat Oberhaus-Vertreter FC Admira Wacker Mödling sowie den Erste-Liga-Vereinen Kapfenberger SV und Vienna die Lizenz für die kommende Saison in erster Instanz verweigert. Der Vienna wurden zudem wegen diversen Verstößen zehn Punkte aberkannt, womit der Abstieg der Döblinger in die Regionalliga Ost vorzeitig feststeht.

Gegen den Senat-5-Beschluss können die betroffenen Clubs innerhalb von zehn Tagen beim Protestkomitee ihren Einspruch anmelden. Sollte einem Verein auch in zweiter Instanz die Lizenz verweigert werden, kann nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens innerhalb von sieben Tagen noch Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden.

Lesen Sie weiter: Alle Entscheidungen des Senats
Überblick über die Lizenz-Entscheidungen durch Senat 5 (erste Instanz) der Fußball-Bundesliga für die Saison 2014/15:

   BUNDESLIGA:

   Lizenz erteilt: Red Bull Salzburg, Rapid Wien (Infrastruktur-Auflage), Austria Wien, SV Grödig (Infrastruktur-Auflage), Sturm Graz, SV Ried, Wolfsberger AC, SC Wiener Neustadt (Infrastruktur-Auflage), FC Wacker Innsbruck (Finanz-Auflage)

   Lizenz verweigert: Admira Wacker Mödling

   ERSTE LIGA:

   Lizenz erteilt: SCR Altach (Infrastruktur-Auflage), Austria Lustenau (Infrastruktur-Auflage), SKN St. Pölten, FC Liefering, SV Horn (Infrastruktur-Auflage), SV Mattersburg, TSV Hartberg (Infrastruktur-Auflage), SC/ESV Parndorf (Infrastruktur-Auflage)

   Lizenz verweigert: Kapfenberger SV, First Vienna FC (plus zehn Punkte Abzug wegen Lizenzverstößen in der laufenden Saison)

   REGIONALLIGEN

   Lizenz erteilt (etwaige Auflage erst nach Feststehen des Aufstiegs): Floridsdorfer AC, LASK Linz, Austria Salzburg, WSG Wattens

   Lizenz verweigert: SC Ritzing

  

Weiterer Verlauf des Lizenzierungsverfahrens:

   *) Bis spätestens 12. Mai (Montag) kann beim Protestkomitee schriftlich Protest eingelegt werden

   *) Entscheidung des Protestkomitees als zweite Instanz wird innerhalb von fünf Tagen getroffen. Damit ist der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen

   *) Innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung des Protestkomitee-Bescheids kann Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden

   *) Entscheidung des Ständigen Neutralen Schiedsgerichts, das anstelle eines ordentlichen Gerichts entscheidet, spätestens bis 31. Mai, danach Meldung an die UEFA