Betroffene verzweifelt
"Keine Kulanz" – AMS fordert Weiterbildungsgeld zurück
Das AMS besteht nach einem Anlassfall in NÖ darauf, dass bereits bezogenes Weiterbildungsgeld oft in Höhe von Tausenden € zurückbezahlt werden muss.
Eine Voraussetzung für den Bezug von Weiterbildungsgeld sei, dass "eine Weiterbildung im Ausmaß von 20 Wochenstunden besucht bzw. mindestens 25 Prozent der geplanten Unterrichtseinheiten seminaristisch stattfinden müssen, also die Teilnehmer_innen persönlich oder online anwesend sind", heißt es in einer Stellungnahme seitens des AMS gegenüber "Heute".
Zur Erinnerung: Viele Mütter hängen nach ihrer Karenz noch ein Jahr Bildungskarenz an, Betroffene (Anm.: laut AMS kam es bisher zu etwa 50 Rückforderungen) sind nun mit horrenden Rückforderungszahlungen konfrontiert – trotz guten Glaubens, alle Hausübungen, Diplomarbeiten oder Prüfungen korrekt und erfolgreich absolviert zu haben.
"Kann der oben beschriebene Nachweis von den Betroffenen nicht erbracht werden, ist das AMS (...) verpflichtet, die bezogene Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz zurückzufordern". Das Gesetz lasse "hier keinen Gestaltungsspielraum oder die Möglichkeit einer Kulanz zu".
Strafanzeige "in Vorbereitung"
Ein Online-Kursinstitut steht wegen unrichtiger Angaben, so der Vorwurf, im Visier des AMS. Bundesweit würden seit Anfang Mai hier keine Anträge mehr bewilligt werden, eine Strafanzeige gegen das Institut "ist in Vorbereitung".
Das können Betroffene tun
Was Betroffene nun noch tun können? Den Rechtsweg beschreiten und Beschwerde gegen den Rückforderungsbescheid erheben. Eine Beschwerde habe aufschiebende Wirkung. Das heißt konkret: Die finanzielle Forderung des AMS sei "dann zu begleichen, wenn das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass die Rückforderung des AMS zu Recht besteht". Das AMS biete "darüber hinaus auch Ratenzahlung an".
Bestätigung von Kursinstitut
Als Nachweis für das Weiterbildungsgeld benötigt das AMS eine Bestätigung des Kursinstitutes, die von den Weiterbildungsgeldempfänger_innen vorgelegt werden muss. Eine entsprechende Bestätigung, wie sie dem AMS vorgelegt wurde, legte das AMS in der Stellungnahme bei: "Daraus geht klar hervor, dass das AMS NÖ einen 25-prozentigen Seminarcharakter verlangt, das Kursinstitut diesen bestätigt hat und die Teilnehmer_innen das Dokument dem AMS als Bestätigung übermittelt haben. Tatsächlich wurden nur pdf-Dateien zum Selbststudium heruntergeladen."
AMS-Weiterbildung: So sieht das Kursbestätigungsformular aus
Neos fordern Unterstützung
Seitens der Politik fordern die Neos Unterstützung für Betroffene. Neos-Sozialsprecherin Edith Kollermann fordert eine Kulanzlösung: "Die Verantwortung liegt ganz klar beim AMS Niederösterreich. Dort wurden Kurse genehmigt, die Kursanbieter aber offenbar über Jahre hinweg nicht kontrolliert. Jetzt die Teilnehmerinnen dieser Kurse zu drangsalieren und mit der Rückzahlung zu drohen, ist nicht in Ordnung." Und für die Zukunft heiße das natürlich: Reform der Bildungskarenz.
"Was heißt Kulanzlösung: Das AMS NÖ hat ein eigenes Budget, aus dem der Schaden zu bezahlen wäre. Sollte das nicht der Fall sein, wäre eine politische Lösung für soziale Härtefälle denkbar", heißt es seitens der Neos gegenüber "Heute".
"Definitiv seine Aufklärungspflicht verletzt"
"Wenn das AMS darauf so beharrt, dass dies mit den 25 Prozent immer schon so war, dann liegt hat das AMS definitiv seine Aufklärungspflicht verletzt. Denn es ist bis vor kurzem in keinem Informationsschreiben vom AMS und nicht auf der Homepage gestanden bzw. wurde bei Nachfragen der Kunden 'Was alles zu tun/ erbringen ist bei der Bildungskarenz?" nicht darauf hingewiesen. Wäre dies von Anfang an klar kommuniziert worden, dann würde jetzt die Situation nicht so eskalieren", so eine betroffene Mutter.
Und: Das AMS habe offenbar noch immer nicht mitbekommen, "dass wir Betroffenen sehr gut miteinander vernetzt sind und daher wissen, dass es nicht überall gleich gehandhabt wird". Sie wolle in der Causa jedenfalls weiterkämpfen.