Erst AK konnte helfen
Kein Geld zurück – dieses Kabarett bot nichts zu lachen
Viele Veranstaltungen fielen während Corona ins Wasser, Ticketbesitzer bekamen ersatzweise Gutscheine. Doch auch diese sorgten für Probleme.
Frau O. freute sich schon sehr auf den geplanten Kabarettbesuch. Sie hatte über eine Vermittlungsplattform Karten für einen Termin im Februar 2022 gekauft. Die Veranstaltung musste wegen Corona aber leider abgesagt werden.
Gutschein statt Rückerstattung
Ein Ersatztermin war nicht geplant. Frau O. erhielt deshalb als Ersatzleistung für die Tickets einen Gutschein. Dieser war in Höhe des Ticketpreises, in diesem Fall also 70 Euro.
Eigentlich hätte man in so einem Fall einen Anspruch auf die Rückerstattung des Preises gehabt. In Pandemiezeiten gab es jedoch ein eigenes "Kunst-, Kultur- und Sportgesetz", welches das Ausstellen von Gutscheinen erlaubte.
Kein Geld trotz Anspruch
"Viele Konsument:innen erhielten diese Zwangsgutscheine" berichtet Tülin Çağlar von der Arbeiterkammer Wien Konsument:innenberatung. Doch mit Ablauf des Jahres 2023 wäre wieder ein Anspruch auf Rückerstattung des Geldes möglich gewesen.
Also hätte eigentlich auch Frau O. ihr Geld zurückbekommen müssen. Doch sowohl Veranstalter als auch Vermittler weigerten sich, das Geld zu bezahlen, obwohl die Wienerin mehrfach darum bat. Sie wandte sich schließlich an die AK, welche für sie intervenierte. Frau O. bekam das Geld schließlich innerhalb weniger Tage zurück.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Während viele Veranstaltungen aufgrund von Corona abgesagt wurden und Ticketinhaber Gutscheine erhielten, sorgten diese für Probleme, als sie an Wert verloren
- Ein Beispiel zeigt, dass obwohl eigentlich ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises bestand, Veranstalter und Vermittler ablehnten, das Geld zurückzuzahlen, bis die Arbeiterkammer intervenierte und die Rückerstattung erwirkte