Wien

Kaufsüchtige Bankangestellte täuschte Krebs-OP vor

Eine Wienerin (51) lockte Kollegen 90.000 Euro heraus. Einer nahm sogar einen Kredit auf, um ihr zu helfen. Jetzt wurde die Frau verurteilt!

Thomas Peterthalner
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Landesgericht Wien (Archivfoto)
Landesgericht Wien (Archivfoto)
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Eine Wienerin (51) kam durch Kaufsucht in eine Abwärtsspirale. Ständig neue Shoppingtouren fraßen ihr Gehalt von über 3.000 Euro netto völlig auf. Die Bankangestellte konnte sich ihr Leben nicht mehr finanzieren, der Schuldenberg wuchs in unvorstellbare Höhen. Als sie von ihrem Arbeitgeber und anderen Banken keinen Kredit mehr bekam, wandte sie sich an zwei Kollegen. 

400.000 Euro Schulden

Diesen log sie vor, an Krebs zu leiden und dringend Geld für Operationen und Therapien zu benötigen. Einmal erfand sie sogar eine Kaution für die Unterbringung ihrer Mutter in einem Altersheim als Grund für ihre Geldnot. Vor Gericht zeigte sie gestern Einsicht. Sie sei unkontrolliert shoppen gegangen, habe Schulden in der Höhe von 400.000 Euro angehäuft. Vor allem teure Schuhe und Kleider hätte sie hemmungslos gekauft. 

Gutmütigkeit ausgenutzt

Sie dürfte die Gutmütigkeit ihrer Kollegen dann schamlos ausgenutzt haben. Ein Mitarbeiter nahm einen Kredit auf, damit er seiner armen Kollegin beim Kampf gegen den Krebs helfen konnte. Ein weiterer Kollege überließ ihr 48.000 Euro - "weil ich das Geld gerade nicht gebraucht habe". Die Bankerin täuschte eine Eigentumswohnung und sonstige Immo-Anteile als Sicherheiten vor. Leider stimmte davon nichts, im Oktober 2020 flog alles auf. Die beiden Kollegen sahen ihr Geld bis heute nicht wieder. 

Therapie und Privatkonkurs

Nach der Anzeige brach die 51-Jährige zusammen, begab sich wegen ihrer Kaufsucht in psychiatrische Behandlung. Über die Wienerin wurde der Privatkonkurs eröffnet. Vor Gericht gab sie sich geständig. Nach dem Jobverlust lässt sich die Angeklagte nun zur Krankenpflegerin umschulen. 

Das Urteil: 15 Monate Haft auf Bewährung – nicht rechtskräftig! Die Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Es gilt die Unschuldsvermutung!

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