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Kampusch: "Wenn ich gehasst hätte, wäre ich tot"
Darf man foltern, um ein Geständnis zu erzwingen? Seit Sonntagabend beschäftigt diese Frage unzählige Menschen.
Das TV-Event zu Ferdinand von Schirachs Zweiteiler "Feinde" wühlte die Zuseher ordentlich auf. Das Thema: Eine Kindesentführung. In den Filmen schlüpfte man zunächst in die Rolle des Polizisten, der das Mädchen um jeden Preis retten möchte und dafür sogar zur Folter greift. Im zweiten Teil wird der Fall aus der Sicht des Strafverteidigers gezeigt, der den Zusehern aufzeigt, dass sich auch die Polizei an Gesetze halten muss. Selbst, wenn man andernfalls Leben retten könnte.
Darf gefoltert werden, um ein Geständnis zu erzwingen? Oder muss ein Täter freigelassen werden, wenn es keine Beweise gegen ihn gibt - trotz Geständnis? Ferdinand von Schirach warnt davor, dass die Moral die Oberhand gewinnt: "Wir stellen uns ja instinktiv auf die Seite desjenigen, der das Kind retten will. Und unsere Gefühle sind bei ihm. Und wir finden es spontan richtig. Tatsächlich ist es aber grundfalsch und führt ins Verderben".
Natascha Kampusch hat eine klare Meinung zu dem Thema: "Wenn ich gehasst hätte, hätte ich nicht überlebt!" Sie stellt klar, dass ihr das Wichtigste sei, dass ihr Wille nicht von ihm gebrochen wurde. Ihr Peiniger entzog sich letzten Endes einem Urteil auf der Basis des Gesetzes. Er nahm sich selbst das Leben, bevor er verhaftet werden konnte.
"Gott sei dank!"
Eine weitere Person, die Höllenqualen erlebt hat, ist Unternehmer Richard Oetker. Im Alter von 25 Jahren wurde er in eine kleine Holzkiste gepfercht, die einen Stromschlag auslöste, wenn sich der Mann bewegte. Aufgrund eines Fehlers, gingen die Stromschläge dennoch los. Durch die Schreie und Zuckungen, wurden diese zusätzlich verstärkt, weshalb sich der Unternehmer zwei Brustwirbel und beide Oberschenkelhälse brach.
Letzten Endes konnte der Entführer, Dieter Zlof, verhaftet und verurteilt werden. Im Jahr 1980 bekam er 15 Jahre Haft aufgebrummt. Fand Oetker die Strafe gerecht? Im ORF erklärte er im Anschluss an "Feinde", dass es für ihn keinen Unterschied machte, ob der Täter vier oder 20 Jahre weggesperrt wurde. Er habe mit den Folgen zu kämpfen und die Haftstrafe hätte da keinen Unterschied gemacht.
Zum TV-Zweiteiler hat der Unternehmer auch eine klare Meinung: "Es wird im Gericht nicht emotional entschieden. Gott sei dank!" Auch wenn man als Zuseher auf der Seite des Polizisten wäre, müsse man froh sein, dass es Gesetze gibt, die solche Methoden verbieten.