Höchstgericht entscheidet
Kahlenberg-Seilbahn braucht jetzt vielleicht doch UVP
Vorerst wird es keine Seilbahn auf den Kahlenberg geben. Das Höchstgericht entschied vorerst zugunsten der Umweltschutzorganisationen.
Am Freitag entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass für den Bau der Kahlenberg-Seilbahn eventuell doch eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei. Ein Richter hob nämlich nach Beschwerden von Umweltschutzorganisationen einen Bescheid der Wiener Landesregierung auf, der feststellte, dass keine UVP-Pflicht bestehe. Die Frage muss damit neuerlich geprüft werden. Der Bescheid geht zurück an die MA 22.
Bescheid geht nun zurück
Der Fall geht nun zurück an die Behörde. Diese muss einen neuen Bescheid ausstellen. Der Projektbetreiber "Genial Tourismus- und Projektentwicklung GmbH" hat außerdem jetzt sechs Wochen Zeit, gegen die Entscheidung rechtlich vorzugehen.
Seilbahn-Gegner erfreut
Die Landesumweltanwaltschaft, drei NGOs und Anrainer aus Floridsdorf und Kahlenbergerdorf gingen gegen den Bescheid vor. Über das Ergebnis des Höchstgerichts erfreuen sich die Umweltschützer nun. Gegenüber der APA äußerte sich die Rechtsanwältin, die die Seilbahn-Gegner vertritt, Fiona List-Faymann: "Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt unsere rechtliche Argumentation eindeutig. Dies ist ein wichtiger Sieg und wir sind uns sicher, dass das weitere Verfahren die mangelnde Umweltverträglichkeit der Seilbahn aufzeigen wird."
Ursprünglich geplantes Projekt
Die geplante Seilbahn sollte von der U4-Station Heiligenstadt (Bezirk Döbling) über die Donauinsel nach Jedlesee (Floridsdorf) gehen. Von dort hätte der Weg nach Strebersdorf geführt und dann steil auf den Kahlenberg hinauf. Insgesamt hätte die Strecke dann rund 20 Minuten gedauert, um die Strecke von 5,6 Kilometer zurückzulegen. Ob das Projekt gebaut wird ist nun weiterhin offen.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Das Höchstgericht hat entschieden, dass für den Bau der Kahlenberg-Seilbahn eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist, was den Bescheid der MA 22 als rechtswidrig erachtet
- Die Umweltschützer und Projektgegner, darunter die Landesumweltanwaltschaft und mehrere NGOs, begrüßen diese Entscheidung als wichtigen Sieg