11.000 Betroffene
Justiz entschädigt Homosexuelle – bis zu 3.000 Euro
Sämtliche Homosexuelle, die in der Zweiten Republik strafrechtlich verfolgt bzw. verurteilt wurden, werden rehabilitiert und finanziell entschädigt.
"Die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen war ein dunkles Kapitel der Zweiten Republik und ein großes Unrecht", erklärte Justizministerin Alma Zadić (Grüne) am Montag. Sämtliche Personen, die in der Zweiten Republik wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt bzw. verurteilt wurden, werden nun rehabilitiert und finanziell entschädigt.
Betroffene müssen sich selbst melden
Diese gesetzliche Regelung kündigte Zadic am Montag in einer Pressekonferenz an. Demnach wird es je aufgehobenes Urteil eine Zahlung von 3.000 Euro geben, für jedes angefangene Jahr in Haft 1.500 Euro. Für jedes eingeleitete Ermittlungsverfahren zum Anfang der 2000er-Jahre abgeschafften Strafrechtsparagrafen gibt es zudem 500 Euro für die Betroffenen, berichtet die APA.
Laut Zadic sollen rund 11.000 Personen betroffen sein. Diese müssen sich allerdings selbst an die Landesgerichte oder an das Ministerium wenden. "Wir hoffen, dass sich ganz viele Menschen melden", betonte die Ministerin. Das entsprechende Gesetz soll Ende November im Plenum beschlossen werden. 33 Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung.
Homosexualität 1971 entkriminalisiert
Homosexualität wurde in Österreich 1971 grundsätzlich entkriminalisiert. Trotzdem gab es auch danach noch Sonderparagrafen, die ansonst legales Verhalten bei gleichgeschlechtlichen Handlungen unter Strafe gestellt haben. Erst 2002 wurde die letzte dieser Bestimmungen vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben.