14 & 15 Jahre alt

Jugendliche töten Obdachlosen und prahlen in Video

Drei Jugendliche werden verdächtigt, einen Obdachlosen getötet zu haben. Sie filmten die Tat und wurden deshalb gefasst.

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Jugendliche töten Obdachlosen und prahlen in Video
Am Tag nach Auffinden der Leiche wurden drei Verdächtige ausgeforscht. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Nach dem gewaltsamen Tod eines Mannes haben Ermittler in Nordrhein-Westfalen (Deutschland) drei Jugendliche festgenommen. Ein 14-Jähriger und zwei 15-Jährige stehen im Verdacht, ihr Opfer getötet zu haben, wie das Polizeipräsidium Bielefeld und die Staatsanwaltschaft Detmold am Freitag mitteilten. Ihre Tat sollen sie gefilmt haben. Bei dem Opfer handelt es sich nach Angaben einer Polizeisprecherin um einen Obdachlosen.

Den Ermittlern lag ein Video vor, das vermutlich von einem der Tatverdächtigen aufgenommen und nach der Bluttat verbreitet wurde. Die Polizei erhielt von einem Zeugen, dem das grausame Video zugespielt wurde, einen entsprechenden Hinweis. Die Aufnahmen sollen nach Angaben der Polizeisprecherin die Tatverdächtigen letztlich überführt haben.

Polizei hat dringenden Appell

Am Freitag sollten die Jugendlichen – ein junger Russe, ein Türke und ein Deutsch-Türke – dem Haftrichter vorgeführt werden. Ihnen wird demnach gemeinschaftlich begangener Totschlag vorgeworfen. Der Sprecherin zufolge sind die Jugendlichen bereits früher "kriminalpolizeilich in Erscheinung" getreten. Nach Informationen des Westdeutschen Rundfunks (WDR) sollen die Tatverdächtigen den Mann mit Fäusten und Messerstichen attackiert haben.

Eine Passantin hatte den Leichnam den Angaben zufolge am Donnerstag auf einer Wiese in Horn-Bad Meinberg im Kreis Lippe in Nordrhein-Westfalen entdeckt. Da es Hinweise auf ein Gewaltverbrechen gab, richtete das Polizeipräsidium Bielefeld eigens die Mordkommission "Feder" ein. Am Freitag wurde der Tote obduziert. Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler trafen die Tatverdächtigen zufällig auf ihr späteres Opfer.

Die Polizei appelliert dringend, das Video von der Tat nicht weiterzuverbreiten. Die Verbreitung des Videomaterials könne eine Straftat darstellen und werde verfolgt, teilten die Ermittler mit.

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