In Österreich
Jetzt hagelt es Anzeigen – hier boomen illegale Züchter
"Hobby"-Zuchten sind in Österreich immer noch weitverbreitet. Der aktuelle Gesetzesentwurf bringt hier wieder keine Verbesserungen.
Vor rund einem Jahr wurden im oberösterreichischen Gilgenberg im Bezirk Braunau bei einem Großeinsatz 55 Hunde und Katzen von einer "Hobby"-Züchterin mit Tierhaltungsverbot behördlich beschlagnahmt. Auf dem Tierschutzhof der Pfotenhilfe haben sie ein neues Zuhause gefunden, doch seitdem erreichen die Tierretter immer wieder Meldungen über dubiose Züchter aus eben dieser Gegend.
Zumeist agieren diese illegal und wollen über soziale Medien ihre lebende "Ware" verkaufen. Laut Pfotenhilfe besteht erfahrungsgemäß der Verdacht, dass solche "Hobby"-Zuchten weder den Tierschutzbehörden, noch dem Finanzamt nicht bekannt sind.
Vier Züchter angezeigt
Jetzt wurden von der Pfotenhilfe vier Züchter von Hunden und Katzen in Uttendorf, Braunau und Mattighofen bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt. Oft werden illegal importierte Hunde hierzulande vermehrt, um schnelles Geld zu machen. Das Tierschutzgesetz wird von den Tätern ignoriert oder ist diesen gar nicht bekannt. "Wenn die Welpen etwa wegen Krankheiten nicht verkauft werden können, die Zucht die Urlaubspläne durchkreuzt oder es Nachbarschaftsprobleme gibt, werden sie einfach abgeschoben", heißt es von Seiten der Pfotenhilfe.
Ein solcher Fall sei erst kürzlich passiert: "Eine Frau aus Mattighofen hat bei der Pfotenhilfe angerufen, dass sie ihre Malteser-Elterntiere samt Welpen abgeben will. Grund: Die Nachbarn hätten sich beschwert."
Da bei nicht gemeldeten Zuchten Routinekontrollen nicht stattfinden können, sind Tierschutzvereine und Behörden auf Meldungen aus der Bevölkerung angewiesen. "Diese Tiere sind meist vernachlässigt, ungeimpft, nicht gechippt und oft krank, weil es um möglichst hohen Profit bei möglichst wenig Kosten geht", so Pfotenhilfe-Geschäftsführerin Johanna Stadler. "Abgesehen davon konterkariert Zucht die Bemühungen von Tierschutzvereinen, da wir ohnehin oft schon nicht wissen, wo wir den nächsten freien Platz für abgegebene, gefundene oder beschlagnahmte Tiere hernehmen sollen!"
Keine strenge Regelung
In der Tierschutzgesetzesnovelle, auf die sich die Koalition letzte Woche doch noch im letzten Moment vor der Sommerpause geeinigt hat, werden solche Hobbyzuchten leider wieder nicht streng genug geregelt. Die Grenze zur Bewilligungspflicht wird nur an der Zahl der Würfe, nicht jedoch an der Zahl der Zuchttiere festgemacht. Wie das kontrolliert werden soll, bleibt eine von vielen unbeantworteten Fragen in den Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf.