Behörde warnt

Jetzt gibt es für Lüge vor der Wahl 218 Euro Strafe

Im Herbst wird ein neuer Nationalrat gewählt. Haushalte bekommen derzeit ein Schreiben, in dem sie über eine mögliche Geldstrafe informiert werden.

Johannes Rausch
Jetzt gibt es für Lüge vor der Wahl 218 Euro Strafe
Bei "offensichtlich mutwilligen Berichtigungsanträgen" droht eine hohe Strafe, erklärt Andreas Atzgerstorfer vom Magistrat Linz.
Daniel Scharinger, Stadt Linz

Am 29. September findet der Urnengang statt. Laut vorläufigen Daten des Innenministeriums sind rund 6,3 Millionen Österreicher wahlberechtigt.

Fast jeder Fünfte darf am 29. September seine Stimme nicht abgeben. Linzer Haushalte erhalten derzeit ein Schreiben. In dieser "Hauskundmachung" werden sie unter anderem darüber informiert, wer wahlberechtigt ist.

Dann erfahren sie Folgendes: "Wer offensichtlich mutwillig Berichtigungsanträge stellt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 218 Euro, im Fall der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen, zu bestrafen."

"Reine Formalität"

Was bedeutet das? Andreas Atzgerstorfer, Direktor für Bürger-Angelegenheiten beim Magistrat Linz, klärt gegenüber "Heute" auf: "Wenn eine Person im Wählerverzeichnis nicht gemeldet ist, kann er sich auf diese Art hineinreklamieren."

Es handle sich dabei um eine "reine Formalität", habe keine "Praxisrelevanz". Die Maßnahme sei nicht neu: Die entsprechenden Bestimmungen stehen in der Nationalrats-Wahlordnung, stammen aus dem Jahr 1992.

Es könne theoretisch sein, dass jemand in die Wähler-Evidenz für Linz aufgenommen wird, obwohl er gar nicht hier gemeldet bzw. wahlberechtigt ist, so Atzgerstorfer.

Kommt es oft vor, dass jemand "offensichtlich mutwillige Berichtigungsanträge" stellt? "Nein, die Fälle haben sich nicht gehäuft, im Gegenteil", sagt Atzgerstorfer: Bei der vergangenen EU-Wahl wurde kein einziger Antrag abgegeben.

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