Neue Steuerstufen

Jetzt fix: So viele Steuern zahlst du nächstes Jahr

2025 werden die Steuerstufen wieder an die Inflation angepasst. Zudem ist nun klar, was mit dem "variablen Drittel" passiert.

Leo Stempfl
Jetzt fix: So viele Steuern zahlst du nächstes Jahr
Nehammer, Kogler, Brunner und Rauch präsentieren am Donnerstag aktuelle Infos zur Kalten Progression. (Archivbild)
Helmut Graf

Seit 2023 ist die "Kalte Progression" abgeschafft, heißt: Die schleichende Steuererhöhung, weil man durch die Inflation in eine höhere Klasse rutscht, ist Geschichte. Im Ausmaß von zwei Dritteln der Inflationsrate werden die Steuerstufen nun jährlich automatisch angehoben. Für 2025 bedeutet das eine Entlastung von rund zwei Milliarden Euro.

Darüber, was mit dem dritten ("variablen") Drittel passiert und wie es 2025 weiter geht, herrschte lange Tauziehen. Nun gab es eine Einigung in der türkis-grünen Bundesregierung.

Das sind die neuen Steuerstufen

Kommendes Jahr werden alle Steuerstufen (außer jene des Höchststeuersatzes von 55 Prozent bei Einkommen ab 1 Mio. Euro) jedenfalls um knapp 4 Prozent angehoben. Und: Die Absetzbeträge samt der SV-Rückerstattung und des SV-Bonus sowie zugehöriger Einkommens- und Einschleifgrenzen werden zu 100 Prozent an die Inflationsrate angepasst.

Die neuen Tarifstufen ab 2025

  • 1. Tarifstufe bis 13.308 Euro (0 Prozent)
  • 2. Tarifstufe bis 21.617 Euro (20 Prozent)
  • 3. Tarifstufe bis 35.836 Euro (30 Prozent)
  • 4. Tarifstufe bis 69.166 Euro (40 Prozent)
  • 5. Tarifstufe bis 103.072 Euro (48 Prozent)

Das passiert mit dem "variablen Drittel"

Mit dem letzten Drittel, das sich auf 651 Millionen Euro belaufen wird, sollen "Leistungsträger, Familien und Unternehmen" entlastet werden, heißt es in einer Medieninfo des Bundeskanzleramts.

Für alleinverdienende bzw. erwerbstätige alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen ist ein Kinderzuschlag in Form eines erhöhten Absetzbetrages um 60 Euro pro Monat und Kind vorgesehen.

Die Tages- und Nächtigungsgelder werden angehoben: Tagesgelder für Inlandsdienstreisen dürfen dann bis zu 30 Euro betragen (bisher 26,40 Euro). Das Nächtigungsgeld wird von 15 auf 17 Euro angehoben.

Zudem werden die Beförderungszuschüsse für die ersten 50 Kilometer Öffi-Nutzung auf Dienstreisen auf 50 Cent erhöht.

Kleinunternehmergrenze steigt

Das Kilometergeld für Pkw, Motorräder und Fahrräder wird mit einheitlich 50 Cent pro Kilometer festgesetzt. Beim Sachbezug für Dienstwohnungen wird die gänzlich sachbezugsfreie Wohnfläche auf 35 m² erhöht und Gemeinschaftsräume werden nicht mehr wie bisher jedem einzelnen Bewohner voll zugerechnet, sondern aliquot. Zudem wird die Freigrenze sonstiger Bezüge valorisiert.

Auch für kleine Unternehmen soll es Erleichterungen geben. Um die besonders wichtige Gruppe der Kleinunternehmer zu entlasten, wird die Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro angehoben. Die neue Grenze gilt sowohl in der Umsatz- als auch in der Einkommensteuer, wodurch auch eine bestehende Unstimmigkeit beseitigt wird.

"Handschrift der Volkspartei"

"Wir halten, was wir versprochen haben: Wer etwas leistet, der soll auch mehr davon haben und das im Geldbörserl spüren", zeigt sich Bundeskanzler Karl Nehammer stolz. "Die Abschaffung der Kalten Progression ist ein politischer Meilenstein und trägt die Handschrift der Volkspartei."

Vizekanzler Werner Kogler spricht von einem sozialen Drittel. "Auch heuer konnten wir uns wieder auf eine gute umfassende Lösung einigen, die die niedrigsten Einkommen stärker entlasten wird und wirksame Maßnahmen vor allem gegen Kinderarmut setzen wird."

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    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • Ab 2025 werden die Steuerstufen an die Inflation angepasst, was zu einer Entlastung von rund zwei Milliarden Euro führt
    • Zudem gibt es eine Einigung in der türkis-grünen Bundesregierung bezüglich des "variablen Drittels", das zur Entlastung von Leistungsträgern, Familien und Unternehmen verwendet werden soll
    • Außerdem werden verschiedene steuerliche Erleichterungen für Arbeitnehmer und Kleinunternehmer eingeführt, wie z.B
    • die Anhebung des Kinderzuschlags und der Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro
    leo
    Akt.
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