Oberösterreich
Jan Böhmermann warnt – so zocken dich Online-Coaches ab
Prominente Unterstützung für die Arbeiterkammer: Auch der deutsche Kult-Moderator Jan Böhmermann warnt jetzt vor Gaunereien mit Online-Coachings.
Sie versprechen unbedarften Internet-Usern das Blaue vom Himmel und satte Gewinne: vermeintlich professionelle Mentoren. Dabei wollen sie den Klienten gar nicht wirtschaftlich auf die Sprünge helfen, sondern nur eines: ihr Geld.
Von "lukrativer Abzocke" spricht die AK Oberösterreich und warnt eindringlich vor Plattformen wie "Copecart" oder "digistore24". Von YouTube und Facebook kennt man ihre Werbungen für dubiose Erklär- und Motivations-Videos zur Genüge.
Auf TikTok und Instagram werde Erfolg und Luxus vorgegaukelt, kritisieren die Konsumentenschützer. "Tatsächlich aber sollen Konsumenten viele tausend Euros für nichts bezahlen."
Statt des schnellen Wegs zum großen Gewinn seien auf den angepriesenen Websites vor allem aufgezeichnete Coaching-Videos abrufbar. "Und bevor es ans Geldverdienen geht, muss erst mal Geld bezahlt werden", so die Arbeiterkammer.
Nachdem man auf den Link geklickt und persönliche Daten hinterlegt hat, kommt schon der Anruf: Ein an den Provisionen beteiligter Mitarbeiter meldet sich, um Interessenten zu einer Anmeldung zu bewegen.
Die Masche ist stets die selbe: Unter Druck setzen und so gleich zu einem Vertragsabschluss drängen.
Jan Böhmermann: Ein Fan der Arbeiterkammer Oberösterreich
"Was?! Wie bitte?" Die Verwunderung über die frechen Methoden von Online-Coaches war gespielt, die Bewunderung für die Konsumentenschützer nicht: Die AK-Experten der Arbeiterkammer Oberösterreich kamen in Jan Böhermanns kultigem "ZDF Magazin Royale" zu überraschenden Ehren.
Augenzwinkernd mit "Geld-Weg-Garantie" betitelte, widmeter er seine aktuelle Sendung den dreisten Machenschaften angeblich selbstloser Ausbildner.
Hier gibt es die Show zum Nachsehen und Schmunzeln.
Betroffene, die sich bei der AK Oberösterreich meldeten, klagten immer über die gleichen Probleme: Sie wurden nicht über die wichtigsten Vertragsbedingungen wie Dauer, Kosten oder Rücktrittsrechte informiert.
Ein Beispiel: In einem Fall wurden im Erstgespräch Kosten um die 260 Euro erwähnt. Die tatsächliche Copeart-Rechnung belief sich dann auf 4.760 Euro.
Fast alle Betroffenen haben laut Kammer ein Rücktrittsrecht. Nach Meinung der Konsumentenschützer kann der Vertrag auch wegen Irreführung angefochten werden. Ebenfalls ein Grund für einen Rücktritt: die sogenannte Verkürzung über die Hälfte (krasses Wertmissverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei Vertragsabschluss, Anm.) angefochten werden.
Nicht einschüchtern lassen
Die AK verweist auf die Faustregel für derartige Angebote im Internet: Man darf sich niemals einschüchtern lassen und keinesfalls Beträge überweisen, wenn Geld verdient werden soll.
Um 400.000 Euro betrogen
Eine extrem bittere Pille musste vor kurzem ein 69-jähriger Vorarlberger schlucken: Er verlor bei einem vermeintlichen Online-Geschäft weit über 400.000 Euro.
Ein angeblicher Trading-Spezialisten versprach dem Mann hohe Gewinne. Das Opfer tätigte daraufhin mehrere Geschäfts-Abschlüsse und wurde viel Geld los. Besonders dreist: Um das Vertrauen zu stärken, wurden immer wieder kleinere vierstellige Beträge ausbezahlt.