Superwahljahr

Innsbruck wählt – das musst du nun wissen

Am 14. April finden in Innsbruck die Bürgermeister und Gemeinderatswahlen statt. Dabei stehen gleich 13 Parteien zur Auswahl.

Lukas Leitner
Innsbruck wählt – das musst du nun wissen
Am 14. April heißt es wieder "Wählen", für Innsbruck zumindest.
Weingartner-Foto / picturedesk.com

Das österreichische Superwahljahr geht weiter. Am 14. April finden in Innsbruck die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen statt. Dabei können sich die Wähler zwischen ganzen 13 Wählergruppen entscheiden. Neben den großen Parteien wie SPÖ, ÖVP, FPÖ, NEOS und die Grünen werden auch andere Listen antreten.

Hier die Parteien

  • Georg Willi – Die Innsbrucker Grünen (GRÜNE)
  • FPÖ – Rudi Federspiel (FPÖ)
  • Florian Tursky – Das Neue Innsbruck (Für Innsbruck, Volkspartei, Senioren) (TURSKY)
  • NEOS Innsbruck (NEOS)
  • Liste Fritz – Bürgerforum Tirol (FRITZ)
  • Liste Gerald Depaoli – Gerechtes Innsbruck – Die Unbestechlichen (GERECHT)
  • Alternative Liste Innsbruck – Mesut Onay (ALI)
  • Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)
  • EINIG Innsbruck – Liste Helmut Reichholf (EINIG)
  • JA – Jetzt Innsbruck – Johannes Anzengruber (JA)
  • TUN – Transparente Unabhängige Neue Gesellschaft (TUN)
  • Die Unabhängigen – Innsbruck (DU-I)
  • Kommunistische Partei Österreich (KPÖ)

Jede dieser Parteien stellt auch ihren eigenen Spitzenkandidaten für das Bürgermeisteramt. Daraus ergeben sich erneut 13 Kandidaten, zwischen denen am 14. April entschieden werden kann.

Hier die Spitzenkandidaten

  • WILLI Georg (GRÜNE)
  • LASSENBERGER Markus (FPÖ)
  • TURSKY Florian (Das neue Innsbruck)
  • SEIDL Julia (NEOS)
  • HASELWANTER-SCHNEIDER Andrea (Liste Fritz)
  • DEPAOLI Gerald (Gerechtes Innsbruck)
  • ONAY Mesut (ALI)
  • MAYR Elisabeth (SPÖ)
  • REICHHOLF Helmut (EINIG)
  • ANZENGRUBER Johannes (JA)
  • VEBER Franz Christian (TUN)
  • BUCHACHER Helmut (DUI)
  • TOMEDI Pia (KPÖ)

Wer darf wann wo wählen?

Für die Wahl wird das gesamte Stadtgebiet in 154 Wahlsprengel eingeteilt. Die Bürger werden postalisch darüber informiert, wer in welches der 43 Wahllokale gehen darf. Am Wahltag haben diese von 7:30 bis 16:00 Uhr geöffnet.

Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger, der am Stichtag der Wahl seinen Hauptwohnsitz in der Stadt hat. Außerdem muss man das 16. Lebensjahr vollendet haben und darf vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sein.

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