Mehr Befugnisse für Polizei

Innenminister legt Entwurf zu Kennzeichenerfassung vor

2019 war das Gesetz vom VfGH aufgehoben worden. Nun wurde ein neuer Entwurf zur Kennzeichenerfassung in Begutachtung geschickt.

Newsdesk Heute
Innenminister legt Entwurf zu Kennzeichenerfassung vor
Innenminister Gerhard Karner hat einen neuen Entwurf für die Kennzeichenerfassung vorgelegt.
Marton Monus / dpa / picturedesk.com

Die türkis-grüne Regierung startet einen neuen Anlauf für eine Kennzeichenerfassung bei Delikten im Straßenverkehr. Einen entsprechenden Bericht der "Kronen Zeitung" bestätigte das Innenministerium am Mittwoch gegenüber der APA.

Das Ministerium habe einen Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt. "Im Kampf gegen Extremismus, Terrorismus, aber auch gegen Einbrecher helfen eine bessere Überwachung und strenge Kontrollen", sagte Innenminister Gerhard Karner.

Höchstgericht hob Gesetz auf

Das neue Gesetz soll laut Berichten der "Krone" keine Speicherung der Daten mehr vorsehen. Stattdessen sollen die Daten sofort ausgewertet werden. Die Geräte gleichen den Fahndungsdatenbestand automatisch mit vorbeifahrenden Fahrzeugen bzw. deren Kennzeichen ab. Dadurch kann festgestellt werden, ob ein Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben ist oder sonstige Informationen über dieses Fahrzeug bestehen. Es wird aber nichts gespeichert.

Die Kennzeichenerfassung sah die automatische Erfassung und Speicherung von Daten zur Identifizierung von Fahrzeugen und Fahrzeuglenkern vor. Der VfGH sah darin allerdings eine gravierenden und unverhältnismäßigen Eingriff in die Geheimhaltungsinteressen gemäß Datenschutzgesetz sowie das Menschenrecht auf Achtung des Privatlebens. Das Gesetz wurde aufgehoben.

Der Entwurf sehe außerdem vor, dass die Polizei mehr Durchsuchungsbefugnisse bekommt. Derzeit kann die Sicherheitsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen für bestimmte Großveranstaltungen Durchsuchungsanordnungen erlassen. Mit dem neuen Gesetz sollen Kontrollen etwa bei Drohungen mit Anschlägen auf touristische Sehenswürdigkeiten ausgeweitet werden können. Weiters sollen Rechtsanwälte, Notare oder Verteidiger in Strafsachen künftig Akteneinsicht bei den Landespolizeidirektionen auf digitalem Weg nehmen können, heißt es laut Medienberichten.

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