Bestechungsversuch

Inhaftierte wollte zu Mann, lockte mit Geld und Gold

Gleich zweimal wollte eine Insassin der JA Josefstadt für ein Treffen mit ihrem Mann eine Wachebeamtin bestechen. Doch die Sache flog auf.

Wien Heute
Inhaftierte wollte zu Mann, lockte mit Geld und Gold
Die 44-Jährige saß in der Justizanstalt Josefstadt ein.
ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com

Juristische Folgen hatten nun zwei Bestechungsversuche: Eine 44-Jährige, fünffach wegen diverser Vermögensdelikte Vorbestrafte, saß in der Justizanstalt Josefstadt ein. Mitte Dezember schrieb sie einer Justizwachebeamtin einen Brief. Darin versprach sie dieser "Gold und Geld", sollte ihr diese ein Treffen mit dem Mann am Heiligen Abend ermöglichen.

Sie sei "am Boden, sehr traurig" gewesen: "Ich wollte nicht weglaufen, ich wollte ihn einfach sehen", hatte die Frau in ihrer Einvernahme angegeben. Auch vor Gericht versuchte die mittlerweile in die JA Schwarzau (NÖ) verlegte Inhaftierte ihr Motiv für die Bestechung zu erklären: "Mein Mann war zwischen Tod und Leben. Er nimmt seit 30 Jahren Drogen. Zombie-Drogen." Sie habe sich überzeugen wollen, dass es ihm gut geht.

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    <strong>21.12.2014: Magdeburg-Terrorist war bekannter Anti-Islam-Aktivist.</strong> Der mutmaßliche Täter des Anschlags von Magdeburg erhob schwere Vorwürfe gegen Deutschland und unterstützte Frauen, <a data-li-document-ref="120079782" href="https://www.heute.at/s/magdeburg-terrorist-war-bekannter-anti-islam-aktivist-120079782">die aus Saudi-Arabien flüchteten.</a>
    21.12.2014: Magdeburg-Terrorist war bekannter Anti-Islam-Aktivist. Der mutmaßliche Täter des Anschlags von Magdeburg erhob schwere Vorwürfe gegen Deutschland und unterstützte Frauen, die aus Saudi-Arabien flüchteten.
    REUTERS

    Laut Richterin "menschlich nachvollziehbar"

    Als die 44-Jährige die Wachebeamtin im Februar erneut bestechen wollte, erstattete diese Anzeige. "Es war eine Ausnahmesituation. Das, was Sie da gemacht haben, war nicht in Ordnung, aber menschlich durchaus nachvollziehbar", zeigte die Richterin Verständnis. "Ich habe einen Fehler gemacht. Ich hätte aber nie gedacht, dass diese Beamtin das meldet", zeigte sich die Angeklagte reuig.

    Das Urteil: sieben Monate, davon ein Monat unbedingt – nicht rechtskräftig. Die 44-Jährige nahm das Urteil an. Der Staatsanwältin war die Strafe zu milde, sie meldete Berufung dagegen an.

    red
    Akt.