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Indische Frauen kämpfen gegen Vergewaltigungs-Gesetz

In Indien ist ein heftige Diskussion darüber entbrannt, ob Vergewaltigung in der Ehe zum Delikt werden soll. 

Heute Redaktion
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In Indien gehen Frauen auf die Straße um Vergewaltigung in Indien zum Delikt zu machen.
In Indien gehen Frauen auf die Straße um Vergewaltigung in Indien zum Delikt zu machen.
Bikas Das / AP / picturedesk.com

In Indien machen sich Frauenrechtsgruppen dafür stark, dass Vergewaltigung auch in der Ehe zum Tatbestand wird. Derzeit ist dies nicht der Fall und Männer, die ihre Ehefrauen zum Geschlechtsverkehr zwingen, werden nicht strafrechtlich dafür belangt. 

Altes Gesetz der Kolonialzeit 

In einem alten Rechtsartikel aus der Kolonialzeit war die Vergewaltigung in der Ehe eine Ausnahme im Strafrecht. Dieser Artikel wird nun von zwei indischen Frauenrechtsgruppen gemeinsam mit ihren Anwälten bekämpft. Laut dem Plädoyer der Klägerinnen verstößt dieser Artikel gegen die indische Verfassung. 

In den sozialen Netzwerken machen sich indes Männer dafür stark, dass der Gerichtsartikel nicht fällt. Sie gehen davon aus, dass eine mögliche Gesetzesänderung dafür sorgen würde, dass es zu vielen Falschverurteilungen oder Beschuldigungen kommen würde. 

Männer wehren sich auf Social-Media gegen Gesetz

Doch nicht nur in den sozialen Medien schlägt der Gerichtsprozess hohe Wellen. Auch im indischen Parlament ist eine heftige Debatte über das Gesetz entbrannt. Indiens stellvertretender Innenminister Ajay Mishra sprach von einem "komplexen Prozess", der von vielen Seiten beobachtet werden müsse. 

Der Abgeordnete Sushil Modi der hindu-nationalistischen Regierungspartei BJP forderte, dass es bei Vergewaltigungen innerhalb der Ehe Immunität geben müsse, um das Bündnis der Ehe zu schützen. Über den Schutz der Frauen verlor der Abgeordnete hingegen kein Wort. 

Indien hinkt der Zeit in diesem Bereich gar nicht um so viel nach wie man glauben mag. Bis 1992 gab es auch in Österreich kein Gesetz, das Vergewaltigung innerhalb der Ehe verboten hätte. Bis 2004 war es schließlich ein Antragsdelikt, ehe es seither ein Offizialdelikt ist. 

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