Bludenz
In Wohngebiet gesehen: Problem-Wolf darf getötet werden
In der Nacht auf Mittwoch wurde in einem Wohngebiet ein Wolf gesichtet. Dieser wurde durch das Land nun zum Abschuss freigegeben.
Nach einer Wolfssichtung im Siedlungsgebiet von Bludenz ist für Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Christian Gantner (beide ÖVP) eine rote Linie überschritten: "Der Wolf hat im dichten Siedlungsraum nichts verloren. Die Sicherheit der Bevölkerung hat oberste Priorität", heißt es in einer entsprechenden Aussendung der beiden Landespolitiker.
Das Tier wurde in der Nacht auf Mittwoch im Gebiet von Bludenz im dicht besiedelten Raum gesichtet. Gemäß einem im Vorarlberger Jagdgesetz verankerten Managementplans seien nun entsprechende Sofortmaßnahmen gesetzt worden, heißt es in der Mitteilung. "Dazu gehört die Information an die Bevölkerung und der Aufruf, eventuelle Nahrungsquellen (z.B. Biomüllsäcke und Ähnliches) zu vermeiden bzw. zu beseitigen."
Gesichtetes Tier war ein Wolf
Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz und das Amt der Vorarlberger Landesregierung setzen seit den Morgenstunden weitere Maßnahmen. Einer der ersten Schritte war die Abklärung, ob das gesichtete Tier tatsächlich ein Wolf ist. Dafür wurden im Laufe des Vormittages unter anderem HalterInnen von Wolfshunden und Huskys besucht und kontrolliert, um sicherzustellen, dass es sich nicht um ein entlaufenes Tier handelt. Nach diesen Erhebungen und laut Einschätzungen von Experten ist nun davon auszugehen, dass es sich um einen Wolf handelt.
Landeswildökologe Hubert Schatz in einer ersten Einschätzung: "Auch ein in Einzelfällen im Siedlungsgebiet auftretender Wolf nähert sich üblicherweise dem Menschen nicht an." Trotzdem stellen Landeshauptmann Markus Wallner und Sicherheitslandesrat Christian Gantner klar: "Die Sicherheit der Bevölkerung hat alleroberste Priorität. Hier darf es null Toleranz geben. Wir schauen nicht tatenlos zu, wir handeln schnell und konsequent." Der Abschussbescheid der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Bludenz werde deshalb noch am Mittwoch erlassen, heißt es in der Mitteilung.
Besteht der Verdacht auf Wolfssichtung, kann dies an den Landeswildökologen Hubert Schatz gemeldet werden: Telefon: 0664 / 62 55 311, E-Mail: [email protected]