Drohte Passantin mit Messer

"Ich steche euch alle ab" – Frau (50) verurteilt

Eine 50-jährige Schweizerin bedrohte eine Passantin mit einem Klappmesser. Vor Gericht sah sie sich als "eigentlich nicht schuldig".

Newsdesk Heute
"Ich steche euch alle ab" – Frau (50) verurteilt
Der Schweizerin wurde am Mittwoch der Prozess gemacht. (Archivbild)
JOCHEN HOFER / APA / picturedesk.com

Vor rund einem Monat musste die Polizei in Dornbirn eine 50-Jährige festnehmen. Die Schweizerin zückte auf offener Straße ein Klappmesser und bedrohte damit eine fremde Passantin.

"Ich steche euch alle ab", soll sie geschrien haben – ein Polizist soll sie daraufhin fixiert haben. Bei ihr zu Hause fand man weitere Klappmesser, eine Axt und ein Pfefferspray. Seit Wochen war die Frau in Untersuchungshaft, am Mittwoch kam der Fall nun vor Gericht, wie "vol.at" berichtet.

Der gelernten Konditorin wird gefährliche Drohung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung und Tierquälerei vorgeworfen. Laut eigener Einschätzung ist sie "eigentlich nicht schuldig".

"Ich wurde schon von Banden verfolgt"

Sie hätte niemals zugestochen. "Ich wurde schon von Banden verfolgt. Diese Frau hatte mich schon von Weitem beobachtet und kam mit einem Schirm auf mich zu. Ich wurde misstrauisch", versucht sie sich auf Nachfrage des Richters zu erklären.

Den Polizisten versuchte sie an jenem Tag zu treten, er konnte ausweichen. Laut der 50-Jährigen sei er ihr gegenüber "grob und arrogant" gewesen, mit ihrem Tritt habe sie auch "nur die Luft getroffen".

Arme Meerschweinchen

Neben den Waffen fand man bei der Schweizerin zwei Meerschweinchen in ihrem Keller. Sie wurden drei Tage lang nicht gefüttert. "Die Tiere waren halb verhungert und verdurstet und verkotet", so der Staatsanwalt Richard Gschwenter. Die Angeklagte dementierte, außerdem wollte sie die Meerschweinchen in ein "Tierhotel" bringen lassen.

Die Frau wurde zu sieben Monate Haftstrafe verurteilt, sechs davon bedingt. Das Urteil ist rechtskräftig. Da sie bereits einen Monat in Haft war, darf sie wieder nachhause.

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