Arbeit verweigert
Hunderten Asylwerbern wird jetzt Taschengeld gekürzt
Seit einigen Monaten müssen Asylwerber in Bundesversorgung gemeinnützige Arbeit verrichten. Ein Viertel kam dieser Pflicht nicht nach.
Seit Mitte Juli, also ziemlich genau drei Monaten, sind Asylwerber per Verordnung zu gemeinnützigen Arbeiten verpflichtet ("Heute" berichtete). Weil die Betreuung aber Ländersache ist, gilt das vorerst nur in den Versorgungseinrichtungen des Bundes mit ihren 1.600 Personen – doch auch Vorarlberg hat die Maßnahme bereits übernommen, Oberösterreich steht kurz vor der Umsetzung.
Nun hat das Innenministerium eine erste Bilanz veröffentlicht. Demnach wurden bereits 101.000 gemeinnützige Arbeitsstunden von insgesamt 1.757 Menschen geleistet. 680 Asylwerbern, also 24 Prozent, wurde das Taschengeld (40 Euro pro Monat) gekürzt, weil sie sich geweigert haben.
"Keine Einbahnstraße"
"Wer in Österreich Schutz erhält, soll der Gesellschaft auch etwas zurückgeben – das ist keine Einbahnstraße. Die Arbeitspflicht für Asylwerber, also die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit, wird daher in der Bundes-Grundversorgung seit Mitte Juli konsequent umgesetzt", sagt Innenminister Gerhard Karner.
Gemeinnützige Tätigkeiten sind Aufgaben, die für Gebietskörperschaften oder nahestehende Körperschaften im Sinne des Gemeinwohls erbracht werden. Darunter fällt beispielsweise die Pflege von Grün-, Park- oder Sportanlagen im Eigentum einer Gemeinde. Die Verpflichtung umfasst zehn Stunden pro Monat, wobei Menschen mit körperlichen Gebrechen oder einer nachweisbaren Erkrankung von der Pflicht ausgenommen sind.
Auf den Punkt gebracht
- Seit Mitte Juli sind Asylwerber in der Bundesversorgung verpflichtet, gemeinnützige Arbeit zu verrichten, wobei 24 Prozent dieser Pflicht nicht nachkamen und daher eine Kürzung ihres Taschengelds erhielten
- Innenminister Gerhard Karner betont, dass Asylwerber der Gesellschaft etwas zurückgeben sollen, und die Maßnahme wird konsequent umgesetzt