Kurioser Fall in NÖ
Hund ungesichert! Diese Delikte kosten dir Führerschein
Eine Frau kassierte eine 600 €-Strafe und einen "Punkt", weil sie ihre Hunde ungesichert im Auto mitgeführt hatte. "Heute" erklärt das Vormerksystem.
Der Fall einer Anwältin aus Niederösterreich regt auf: Wie berichtet, kassierte Juristin Ulrike Werner aus Klosterneuburg (Bezirk Tulln) eine saftige 600 Euro-Strafe, weil sie ihre Hunde am Auto-Rücksitz sowie auf der Hutablage mitgeführt hatte. Alles dazu hier:
Auch Vormerkung
Was die Hundehalterin ebenfalls erwartete? Ein Eintrag ins Vormerksystem. Denn: Die Vierbeiner gelten als Ladung. "Mit Rechtskraft dieses Strafbescheides wird die Begehung dieses Deliktes mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Deliktsbegehung im Führerscheinregister vorgemerkt", heißt es in der Strafanzeige gegen die Niederösterreicherin. Und: Sollte sie innerhalb einer Zeitspanne von zwei Jahren erneut ein Vormerkdelikt begehen, gibt's eine "Maßnahme".
Doch was heißt das genau? "Heute" klärt auf: Mit 1. Juli 2005 wurde das sogenannte Vormerksystem für Lenkberechtigte eingeführt. Gewisse – schwere – Übertretungen der Gesetze im Straßenverkehr führen demnach bei Wiederholung unweigerlich zum Führerscheinentzug. Dazu zählt:
Vormerkdelikte
- Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit 0,5 bis weniger als 0,8 Promille Alkoholgehalt des Blutes
- In den Klassen C und D: Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit 0,1 bis weniger als 0,5 Promille
- Behinderung am Schutzweg bei Gefährdung eines Fußgängers
- Nichtbeachtung des Zeichens "Halt", wenn Vorrangberechtigte gefährdet werden
- Nichtbeachtung des Rotlichtes (Rote Ampel) bei Gefährdung anderer
- Befahren des Pannenstreifens (außer Rettungsgasse) und infolgedessen Behinderung von Einsatzfahrzeugen
- Befahren der Rettungsgasse mit mehrspurigem Kfz (bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen auch bei Motorrädern)
- Missachtung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen
- Übertretungen von Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln
- Bei Eisenbahnkreuzungen: Wenn man bei Stau in den Bahnübergang einfährt, Umfahren oder Übersteigen von geschlossenen Schranken, Überfahren trotz Warnsignalen oder bei (teils) geschlossenem Schranken
- Unzureichender technischer Zustand des Kfz, unzureichend gesicherte Ladung – somit Gefährdung der Verkehrssicherheit
- Missachten der Vorschriften über Kindersicherung
- Zu geringer Sicherheitsabstand
Drei Mal – Schein weg
Grundsätzlich gilt: Erstes Vergehen – Vormerkung. Bei Wiederholung – Maßnahme (Nachschulung, Ladungssicherungs-Seminar, Fahrsicherheits-Training etc.). Drittes Mal erwischt – Führerscheinentzug!
Und: "Wird innerhalb des zweijährigen Beobachtungszeitraums ein weiteres Vormerkdelikt eingetragen, so verlängert sich der Beobachtungszeitraum auch für das Erstdelikt auf drei Jahre", heißt es seitens des Ministeriums.
Unabhängig von den Vormerkungen ist auch eine Geldstrafe zu bezahlen, diese fällt in der Regel saftig aus (siehe Bilderserie).