Der Fall einer Anwältin aus Niederösterreich regt auf: Wie berichtet, kassierte Juristin Ulrike Werner aus Klosterneuburg (Bezirk Tulln) eine saftige 600 Euro-Strafe, weil sie ihre Hunde am Auto-Rücksitz sowie auf der Hutablage mitgeführt hatte. Alles dazu hier:
Was die Hundehalterin ebenfalls erwartete? Ein Eintrag ins Vormerksystem. Denn: Die Vierbeiner gelten als Ladung. "Mit Rechtskraft dieses Strafbescheides wird die Begehung dieses Deliktes mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Deliktsbegehung im Führerscheinregister vorgemerkt", heißt es in der Strafanzeige gegen die Niederösterreicherin. Und: Sollte sie innerhalb einer Zeitspanne von zwei Jahren erneut ein Vormerkdelikt begehen, gibt's eine "Maßnahme".
Doch was heißt das genau? "Heute" klärt auf: Mit 1. Juli 2005 wurde das sogenannte Vormerksystem für Lenkberechtigte eingeführt. Gewisse – schwere – Übertretungen der Gesetze im Straßenverkehr führen demnach bei Wiederholung unweigerlich zum Führerscheinentzug. Dazu zählt:
Grundsätzlich gilt: Erstes Vergehen – Vormerkung. Bei Wiederholung – Maßnahme (Nachschulung, Ladungssicherungs-Seminar, Fahrsicherheits-Training etc.). Drittes Mal erwischt – Führerscheinentzug!
Und: "Wird innerhalb des zweijährigen Beobachtungszeitraums ein weiteres Vormerkdelikt eingetragen, so verlängert sich der Beobachtungszeitraum auch für das Erstdelikt auf drei Jahre", heißt es seitens des Ministeriums.
Unabhängig von den Vormerkungen ist auch eine Geldstrafe zu bezahlen, diese fällt in der Regel saftig aus (siehe Bilderserie).