Herrchen vor Gericht in Wien
Hund nach Balkon-Wurf tot – keine Strafe für den Täter
Im Sommer stürzte eine französische Bulldogge von einem Balkon im fünften Stock. Der Besitzer will damit nichts zu tun haben – war es ein Unfall?
Der Fall schockierte im Sommer alle Tierfreunde in Wien. Ein Mieter (37) soll am 26. Juni seinen kleinen Hund von einem Balkon im fünften Stock eines Wohnhauses in Wien-Floridsdorf geworfen haben, wir berichteten. Der kleine Vierbeiner war nach dem Aufprall auf dem Gehsteig sofort tot – für ihn kam leider jede Hilfe zu spät. Zum Glück war kein Passant von dem herunterfallenden Hund getroffen worden. Der Hundebesitzer wurde angezeigt, nun war Prozesstermin am Landesgericht.
Herrchen vor Gericht
Am Dienstag (24.10.) musste sich der 37-Jährige wegen Tierquälerei vor dem Richter in Wien verantworten. Er bestritt vehement, dem Tier Leid zugefügt zu haben – alles sei ein Unfall gewesen, erzählte er dem Richter. "Der Hund war wie ein Kind für mich", meinte der Wiener mit albanischen Wurzeln. "Der 26.6. war ein heißer Tag. Ich habe den Hund am Balkon gebadet. Als ich ihn aus dem Becken nahm, hat er nach mir geschnappt." Er habe die kleine Bulldogge "reflexartig los gelassen", der Vierbeiner sei daraufhin von dem Balkon gestürzt.
"Hund flog an meinem Balkon vorbei"
Laut einer Zeugin lief der Vorfall anders ab. "Ich hörte ein Brüllen und wie eine Balkontür zugeschlagen wurde. Dann flog etwas Schwarzes an meinem Balkon vorbei", so die Nachbarin. "Ich sah runter und hab den Hund am Gehsteig liegen sehen." Jede Hilfe kam zu spät, der Besitzer habe sich nicht gekümmert. "Ich hab ihn gefragt, ob das sein Hund ist und er hat nein gesagt." Die arme Bulldogge habe nicht selbst von dem Balkon springen können. Zudem habe der Besitzer "keinen nüchternen Eindruck" gemacht.
Doch das Gitter am Balkon der Wohnung ist niedrig, misst nur knapp über einem Meter, führte der Richter aus. Es könnte ein Unfall gewesen sein. Der Staatsanwalt hielt dagegen, die Zeugin sei "Hundekennerin" und glaubhaft. Dennoch gab es einen Freispruch für den 37-Jährigen. "Im Zweifel für den Angeklagten", erklärte der Richter – nicht rechtskräftig!