Red-Bull-Teamchef
Horner bricht nach Freispruch sein Schweigen
Christian Horner ist zurück im Fahrerlager. Nach seinem Freispruch im Rahmen einer internen Untersuchung tauchte er am Donnerstag im Paddock auf.
Eine enge Mitarbeiterin hatte gegen den längstdienenden Teamchef der Formel 1 schwerwiegende Vorwürfe erhoben, den Briten des "grenzüberschreitenden Verhaltens" beschuldigt, wandte sich an die Red-Bull-Zentrale, die einen externen Untersuchungsanwalt anheuerte, die Vorwürfe aufarbeiten ließ.
Die Untersuchung, die am 5. Februar öffentlich wurde, dauerte wochenlang, erst am späten Mittwochabend verkündete die Red Bull GmbH. das Ergebnis: Horner wurde von den Vorwürfen freigesprochen, bleibt deshalb auch Teamchef – die Rolle hatte der 50-Jährige ohnehin stets ausgeübt, war nie zurückgetreten oder vorläufig suspendiert worden. Der über 100 Seiten starke Bericht des Anwalts soll Horner entlasten, dass die thailändischen Mehrheitseigentümer, die Familie Yoovidhya, den Red-Bull-Boss stützen, war ebenso entscheidend. Horner, der den Rennstall seit 2005 anführt, hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Weitere Details zu den Vorwürfen werden nicht bekannt gegeben.
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Horner nimmt Stellung
Als die Entscheidung verkündet wurde, befand sich Horner gerade auf der Reise nach Bahrain, saß mit Helmut Marko in einem Privatflugzeug. Am Donnerstag tauchte Horner dann wieder im Fahrerlager auf – nur wenige Stunden vor dem ersten Freien Training zum Großen Preis von Bahrain. Und nahm beim britischen "Sky"-Ableger erstmals Stellung. "Ich bin zufrieden, dass dieser Prozess vorüber ist. Ich kann mich nicht weiter äußern, der Fokus liegt nun auf dem Grand Prix und der vor uns liegenden Saison, in der wir versuchen, beide Titel zu verteidigen", sagte Horner.
"Der Prozess ist abgeschlossen", antwortete der Brite dann auf die Frage, ob dies nun das Ende des Falles darstellen werde. "Ich kann keine weiteren Kommentare abgeben, aber ich bin dankbar, hier zu sein. Das Team war niemals stärker"
Gänzlich überstanden ist der Fall jedoch noch nicht. Einerseits hat die Mitarbeiterin die Möglichkeit, in Berufung zu gehen, andererseits soll sie auch eine Klage vor einem Zivilgericht in Erwägung ziehen. Wenn sich Horner tatsächlich vor einem Gericht verantworten muss, würde der Fall aber öffentlich werden.