Streit mit Justizministerium
Honorar-Streit: Zadic muss Beamten 7.323 Euro zahlen
Ein Justizwachebeamter forderte nach erfolglosen Ermittlungen seine Anwaltskosten vom Ministerium zurück. Zadics Beamte wollten nicht alles zahlen!
Erst im August 2024 wurde der Kostenersatz bei Freisprüchen gesetzlich angehoben. Dennoch wollte das Ministerium von Justizministerin Alma Zadic nun einem Beamten nicht zahlen, was ihm eigentlich laut Gericht zustand.
Verfahren eingestellt
Gegen den Mann war wegen Amtsmissbrauch ermittelt worden, das Verfahen wurde letztendlich aber eingestellt. Als der Justizwachebeamte Anwaltskosten in der Höhe von 6.216,8 Euro ersetzt haben wollte, gab es für ihn eine bittere Überraschung. Zadics Ministerium weigerte sich nämlich, den im Honorar enthaltenen Erfolgszuschlag von 1.722,9 Euro zu übernehmen.
Streit um Honorar
Der Beamte wollte nicht auf den Kosten sitzen bleiben, beschwerte sich beim Bundesverwaltungsgericht über Zadics Ministerium. Mit Erfolg, denn dort bekam der Beamte nun recht. Der im Honorar enthaltene Erfolgszuschlag seines Anwalts würde den "Allgemeinen Honorar-Kriterien" entsprechen, sei also gerechtfertigt, berichtet die "Presse".
Zadic muss 7.323,2 Euro zahlen
Zadic muss also zahlen – in Summe nun mehr als der Beamte ursprünglich gefordert hatte. Denn zu den 6.216,8 Euro aus dem ersten Verfahren kommen nun 1.106,4 aus dem Verwaltungsverfahren hinzu – in Summe macht das also 7.323,2 Euro, die Zadic nun überweisen muss.
Auf den Punkt gebracht
- Im August 2024 wurde der Kostenersatz bei Freisprüchen gesetzlich angehoben, doch das Justizministerium von Alma Zadic weigerte sich, einem Beamten den Erfolgszuschlag seines Anwalts zu zahlen
- Der Beamte klagte erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht, sodass Zadic nun insgesamt 7.323,2 Euro an ihn überweisen muss