Ab 1. November
Hohe Strafe, wenn du jetzt diesen Auto-Fehler machst
Ab 1. November gilt wieder die situative Winterreifenpflicht. Ab dann brauchen alle Fahrzeuge bei winterlichen Bedingungen entsprechende Reifen.
Rechtzeitig zum Beginn der situativen Winterreifenpflicht sorgt ein massiver Wintereinbruch im Westen und Süden des Landes für ein Verkehrs-Chaos. Fahrzeuge bleiben hängen, Straßen sind gesperrt. "Ohne Winterreifen soll man derzeit keinesfalls Fahrten über höhere Lagen antreten. Wegen Schneefalls bleiben über den Felbertauern (P1) immer wieder Fahrzeuge hängen. Über die Großglockner Hochalpenstraße und die Gerlos Alpenstraße wurde schon Kettenpflicht verhängt", so die ÖAMTC-Mobilitätsinformationen.
Das Gesetz sieht vor, dass vom 1. November bis 15. April des darauffolgenden Jahres bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eisfahrbahn das Fahrzeug nur in Betrieb genommen werden darf, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.
Alte Winterreifen weiterverwenden oder neue kaufen?
Gesetzeskonforme Winterreifen erkennt man an der "M+S"- und/oder einer Schneeflocken-Kennzeichnung. Doch damit ist es nicht getan, so der ÖAMTC-Experte Michael Osterkorn: "Die Profiltiefe muss vom Gesetz her den ganzen Winter über mindestens vier Millimeter betragen, d. h. je nach Kilometerleistung sollten es beim Umstecken schon noch etwa sechs Millimeter sein".
"Die Gummimischung härtet mit der Zeit aus, nach etwa fünf Saisonen sollte man neue Pneus ins Auge fassen. Ebenso, wenn Risse oder andere Schäden erkennbar sind – hier sollte man nicht an der falschen Stelle sparen, schließlich geht es um Sicherheit."
Hat das Fahrzeug Reifendrucksensoren, die in den Felgen verbaut sind, sollte man sicherstellen, dass auch die Felgen der Winterreifen über entsprechende Sensoren verfügen.
Neben den Reifen sollte auch das Auto selbst einem Winter-Check unterzogen werden. Osterkorn: "Altersschwache Batterien sind die häufigste Pannenursache. Ist die Batterie also älter als vier Jahre oder nur im Kurzstreckenbetrieb im Einsatz, sollte in jedem Fall noch vor der kalten Jahreszeit ein Check durchgeführt werden. Aber auch die Frostsicherheit von Scheibenwaschanlage und Kühlsystem sollte jetzt unbedingt überprüft werden."
Winterreifen gibt es auch für Zweiräder
Winterreifen sind auch für Zweiräder erhältlich – beispielsweise für Mopeds, aber auch für Fahrräder. "Wer im Winter mit einem Moped in der Stadt unterwegs ist oder sich auch in der kalten Jahreszeit sportlich mit dem Rad bewegen möchte, sollte im Sinne der Sicherheit auch über die Anschaffung von Winterreifen nachdenken. Durch die Gummimischung und das Profil haben diese definitiv Vorteile gegenüber normalen Reifen", so der ÖAMTC-Techniker.
Strafen bis zu 5.000 Euro
Wer sich nicht an die Winterreifenpflicht hält oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen (Organmandat in Höhe von etwa 50 Euro). Werden andere Verkehrsteilnehmer durch falsche Bereifung gefährdet, reicht das Strafmaß theoretisch bis zu 5.000 Euro. Passiert ein Unfall und man hat auf winterlicher Fahrbahn Sommerreifen montiert, muss man – neben den Unfallfolgen – mit weiteren Unannehmlichkeiten rechnen.
So muss die Haftpflichtversicherung dem Geschädigten zwar seinen Schaden ersetzen, die Kaskoversicherung kann eine Zahlung an den Pkw-Besitzer aber aufgrund "grober Fahrlässigkeit" ablehnen. "Verschuldet man wegen vorschriftswidriger Bereifung einen Unfall mit Personenschaden – eine Teilschuld genügt hier – muss man auch mit einer Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft rechnen", erklärt ÖAMTC-Jurist Alexander Letziki.