Wiener Regierungsklausur
Höhere Mietbeihilfe kommt in Wien schon ab 1. März
Bei der Regierungsklausur im Wien Museum wurden weitere Maßnahmen gegen Teuerung und Inflation ausgearbeitet. Auch Klimaschutz wird stärker gefördert.
"Wir lassen in Wien niemanden alleine", so Bürgermeister Michael Ludwig (SP) nach der Regierungsklausur im neuen Wien Museum am Wiener Karlsplatz. Im Fokus der Konferenz standen Maßnahmen gegen Teuerung und Inflation. Der Bund habe zu wenige Maßnahmen dagegen gesetzt – in Wien soll das nicht passieren.
Mehr Mietbehilfe
Ab 1. März 2024 werden zwei Förderungen – Mietbeihilfe und Wohnbeihilfe – entflochten. Beide Leistungen werden auch deutlich aufgestockt. Mit der Novelle werden der Bezieherkreis erweitert und die Höhe der Mietbeihilfe erhöht. Personen die aufgrund ihrer Einkommenssituation bisher knapp um die Mietbeihilfe umgefallen sind, können nun diese Förderung erhalten. Gleichzeitig bekommen Bezieher, die bisher schon in der Mietbeihilfe waren, eine höhere Wohnkosten-Unterstützung. So erhält zum Beispiel eine alleinerziehende Person in der Mindestsicherung mit zwei Kindern und einer monatlichen Miete von 650 Euro künftig statt 163,95 Euro pro Monat 361,04 Euro Mietbeihilfe – eine Steigerung von rund 120 Prozent, rechnet die Stadt Wien vor.
Laut Sozialstadtrat Peter Hacker (SP) leben in Wien 47.000 Kinder in Familien, die Mindestsicherung beziehen. Man gehe aktiv gegen Kinderarmut vor, in dem man die Mietbeihilfe in der Mindestsicherung erhöhe. Denn 95 Prozent der Förderungsbezieher leben in Mietverhältnissen.
"Wohnbeihilfe Neu"
Gleichzeitig gewährleistet die "Wohnbeihilfe Neu" eine Wohnunterstützungsleistung für jene, die über eigenes – wenn auch nicht hohes Einkommen – verfügen. Durch eine Anpassung der Kriterien wird der Kreis der Antragsberechtigten bzw. Bezieher auch hier erweitert. Ein neues Berechnungsmodell führt zu verbesserten Leistungen und höheren Fördersätzen.
90 Mio. Euro mehr für Wohnbeihilfe
Dadurch kann beispielsweise ein Singlehaushalt künftig bis zu 385 Euro pro Monat statt bisher maximal rund 200 Euro Wohnbeihilfe erhalten, ein Paar-Haushalt bis zu 440 Euro statt wie bisher maximal rund 310 Euro. "Mit der 'Wohnbeihilfe Neu' geben wir mehr Unterstützung und Sicherheit an einen erweiterten Personenkreis, um so das Durchrutschen durch das soziale Netz zu verhindern," so Ludwig. 151,5 Millionen Euro und damit gleich 90 Millionen Euro mehr stehen ab 1. März 2024 für die "Wohnbeihilfe Neu" zur Verfügung.
Schutz vor Delogierung verlängert
Die Wohnungssicherung Plus, bei der die Stadt Wien 70 Prozent der Wohnkosten-Rückstände übernimmt, wird bis 30. Juni 2024 verlängert. Bisher haben rund 10.700 Haushalte um die Wohnungssicherung Plus angesucht, die mit rund 7,9 Millionen Euro unterstützt werden konnten. 6.000 Delogierungen konnten so verhindert werden.
1.000 Euro für neuen Herd
Mehr Förderung gibt es künftig auch für Klimaschutz bei Sanierungen. Für Maßnahmen, wie etwa den Umbau von einem Gas- auf einen Elektroherd, gibt es eine spezielle Dekarbonisierungsprämie. Diese geht direkt an Wohnungsnutzer und federt die Kosten ab, die für die Anschaffung eines neuen E-Herds sowie Rückbau von Kochgas anfallen. Die Dekarbonisierungsprämie kann von 1.000 Euro auf 1.500 Euro erhöht werden, wenn die vollständige Dekarbonisierung einer Wohnung im Zuge einer Heizungsumstellung im gesamten Haus erfolgt. "Es ist so ein Umbau kurz eine Wirtschaft in der Wohnung. Aber der Bonus ist eine Motiviation, es ist gut investiertes Geld", so Ludwig. Mit der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung werde ein zusätzliches Investitionsvolumen von 112 Millionen Euro auf insgesamt 260 Millionen im ersten Jahr geschaffen.
Neue Neubauverordnung
"Leistbaren Wohnraum in ausgezeichneter Qualität zu schaffen, darauf kommt es langfristig an. Deshalb sichern wir das Wiener Wohnmodell in herausfordernden Zeiten, die auch gemeinnützige Bauträger vor Schwierigkeiten stellen, mit der Novelle der Neubauverordnung nachhaltig ab", so Ludwig. "Wir investieren zusätzlich rund 115 Millionen Euro, um stark nachgefragten zusätzlichen leistbaren Wohnraum mit höchster Wohnqualität zu schaffen. Mittels erhöhter Fördersätze und in Zukunft unverzinster Landesdarlehen greifen wir speziell gemeinnützigen Bauträgern unter die Arme." Die Wohnungsgemeinnützigkeit stelle sicher, dass Wohnungen auf Bestandsdauer leistbar bleiben. Die Novelle tritt am 1. März 2024 in Kraft.