Bedingte Haft und Geldstrafe
Hitlergruß zu D'Agostino-Hit – Tiroler (26) verurteilt
Wegen des Verbrechens der nationalsozialistischen Wiederbetätigung ist ein 26-Jähriger am Landesgericht Innsbruck schuldig gesprochen worden.
Die acht Geschworenen fällten am Dienstag im Schwurgerichtssaal ein klares Urteil: Sie sprachen den Angeklagten einstimmig schuldig. Der Tiroler erhielt eine einjährige bedingte Haftstrafe und muss 10.800 Euro zahlen.
Eklat bei Fest
Mitte Juli war es beim Jaggasn-Fest in St. Johann zu einer Auseinandersetzung gekommen. Polizeibeamte hielten gegen 2.30 Uhr einen türkischen Staatsbürger fest, als sich der Angeklagte einmischte. Er begann sich lautstark ausländerfeindlich zu äußern.
Mehrmahls soll er "Scheiß Türke" und "Schiebt ihn ab" gerufen haben, das gab der 26-Jährige vor Gericht auch zu. Den Hitlergruß will er nicht gezeigt haben. Der Beschuldigte, der sich zu Beginn der Verhandlung nicht schuldig bekannte, gab an, dass er damals unter starkem Alkoholeinfluss gestanden sei. Über 16 halbe Bier habe er an jenem Tag konsumiert.
"Kenne L'Amour toujours gar nicht"
In der Anklage der Staatsanwaltschaft hieß es darüber hinaus, dass der Angeklagte das Lied L'Amour toujours von Gigi D'Agostino mit der Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus", gesungen habe. Diesem Vorwurf widersprach der 26-Jährige, denn er kenne das Lied ja gar nicht. Den ihm vorgeworfenen Hitlergruß habe er auch nicht getätigt, beteuerte der Mann mehrmals. Er habe dem Türken lediglich den Mittelfinger gezeigt.
Polizist: "Habe Hitlergruß gesehen"
Ein Polizist, der an der Amtshandlung beteiligt war, gab vor Gericht an, den Hitlergruß gesehen zu haben. Auf die Frage des Verteidigers, wie er ausschließen könne, dass der Angeklagte lediglich den Mittelfinger gezeigt hätte, antwortete er: "Ich kann gut zwischen einem Mittelfinger und einem Hitlergruß unterscheiden, für mich war es unmissverständlich."
Im Laufe der Verhandlung wurden zwei weitere Polizisten befragt. Sie gaben an, den Hitlergruß nicht wahrgenommen zu haben. Teilweise gingen die Versionen über die Schilderungen des Vorfalls auseinander. Einer der beiden Polizisten habe auch die von Staatsanwaltschaft erwähnte Parole nicht gehört. Beide Beamte betonten allerdings, dass die Situation unübersichtlich gewesen sei.
Aussage gegen Aussage
Auch eine Bekannte des Angeklagten konnte keine Klarheit in die Sache bringen. Sie konnte nicht mehr genau beurteilen, wie sich der Vorfall zugetragen habe. Am Ende stand Aussage gegen Aussage. Für den Anwalt wären so viele Zweifel übrig geblieben, dass sein Mandant nicht schuldig gesprochen werden könnte.
Anders sah dies die Staatsanwältin. Immerhin habe der erste Beamte eine klare Aussage gemacht und der Polizist sei immerhin auch nicht irgendein Zeuge.
Urteil nicht rechtskräftig
Nach knapp zweistündiger Beratung fällten die Geschworenen ein einstimmiges Urteil. Wenn der Verurteilte mit der Bewährungshilfe zusammenarbeitet, müsse er nicht ins Gefängnis, erklärte der Richter.
Erschwerend kam für den Angeklagten hinzu, dass bei der vorgeworfenen Geste mehrere Personen anwesend waren. Der Beschuldigte habe dadurch zu einer größeren Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts beigetragen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Derzeit im Fokus der Userinnen und User von Heute.at im Ressort "Österreich" ist die aktuell meistgelesene Story "". Ist dir etwas aufgefallen oder hast du einen Input für uns, dann schreib uns ein Mail.
Auf den Punkt gebracht
- Ein 26-jähriger Tiroler wurde am Landesgericht Innsbruck wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu einer einjährigen bedingten Haftstrafe und einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt.
- Der Mann hatte sich bei einem Fest ausländerfeindlich geäußert und soll laut einem Polizisten den Hitlergruß gezeigt haben, was er jedoch bestritt; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.