Saftige Strafen

Hier werden Kot-Sünder jetzt durch Hunde-DNA überführt

In Norditalien müssen Hundebesitzer ihre Hunde nun genetisch erfassen lassen, um die Verantwortlichkeit bei Kot im öffentlichen Raum zu klären.

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Hier werden Kot-Sünder jetzt durch Hunde-DNA überführt
In Südtirol müssen Hundehalter gemäß einem seit dem 1. Januar geltenden Gesetz ihre Tiere genetisch registrieren lassen.
IMAGO/ingimage

Seit Anfang 2024 greift Südtirol im Kampf gegen unliebsamen Hundekot hart durch: Hundehalter müssen in der norditalienischen Provinz ihre Tiere genetisch registrieren lassen. Die Registrierung der Hunde geht auf ein Gesetz zurück, das seit dem 1. Januar in Kraft ist. Dieses zielt darauf ab, Hundebesitzer zu identifizieren, die den Kot ihrer Hunde im öffentlichen Raum nicht beseitigen, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" schreibt.

Bisher geht die Erstellung der DNA-Datenbank für Vierbeiner eher schleppend voran: Etwa 5000 von 40.000 Hunden wurden erfasst. Wer gegen die Pflicht zur Beseitigung des Kothaufens seines Hundes verstößt, dem winkt gemäß Gesetz eine Geldstrafe zwischen 292 und 1048 Euro.

Die DNA-Datenbank soll sich in weiteren Bereichen als hilfreich erweisen. Auch bei Unfällen, Hundebissen und Schäden an Nutztieren durch Hunde soll sie helfen, die Verantwortlichkeit zu klären. Der zuständige Südtiroler Landesrat Arnold Schuler betrachtet das Gesetz als Modell für ganz Italien – und andere Regionen unseres südlichen Nachbarlandes zeigen bereits Interesse. Darunter befinde sich auch das Ministerium in Rom.

65 Euro für Registrierung eines Hundes

Die DNA-Erfassung soll in Südtirol bis Ende März abgeschlossen sein, wobei auf die Mithilfe von Gemeinden und Tierarztpraxen gezählt wird. Herrchen und Frauchen müssen sich für die Erfassung zunächst ein Testkit beschaffen. Die Kosten für Registrierung und Analyse betragen 65 Euro. Dieser Betrag ist von den Hundehaltern zu entrichten.

Doch nicht allen gefällt die neue Regelung. Tierärzte und Hundebesitzer kritisieren die Maßnahme als aufwendig und teuer. Und es stellt sich ein weiteres Problem. Besonders beliebte, touristisch geprägte Wanderwege sollen mit der Maßnahme gesäubert werden. Doch wenn die "fehlbaren" Hunde aus dem Ausland oder dem restlichen Italien stammen, werden sie in der Datenbank zwangsläufig unauffindbar bleiben.

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