Umtausch, Gutscheine
Hier gibt es jetzt Rabatte von bis zu -77 Prozent
Zu klein, zu groß, zu hässlich – am 27. Dezember startet das große Umtauschen, um Christkindl-Fehlgriffe auszubügeln. Was geht und was nicht.
Im Handel geht’s weiter rund. Denn: Ab sofort werden Geldgeschenke eingelöst. Zehn Prozent des Weihnachtsgeschäft werden so zwischen Heiligabend und Silvester erwirtschaftet, hat der Handelsverband ausgerechnet.
Ein noch größeres Thema – Umtausch und Rückgabe. Was man hier wissen muss.
Umtausch, Rückgabe: Ein gesetzliches Recht darauf existiert in Österreich im stationären Handel nicht. Gerade rund um Weihnachten zeigen sich aber Händler besonders entgegenkommend. Welche Möglichkeiten man als Kunde eingeräumt bekommt, steht im besten Fall auf der Rechnung. Ob’s dann Geld retour bzw. eine Gutschrift gibt oder nur Ware gegen Ware eingetauscht werden kann, liegt ebenfalls im Ermessen des Unternehmers.
Mehr Rechte bei Online-Käufen
Im EU-Online-Handel gilt hingegen ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Hier beginnt die Uhr mit Erhalt der Ware zu ticken. Grund für diese Regelung ist, dass man – anders als beim Kauf in einem Shop – Produkte vorab nicht begutachten kann. Auch gut zu wissen – schon traditionell haben viele Internet-Anbieter diese Frist für Weihnachtsgeschenke freiwillig ausgeweitet, zum Teil bis in den Jänner hinein.
Gutscheine Die Gültigkeit war lange ein Streitthema. Laut OGH-Urteil sind’s aber 30 Jahre. Trotzdem ist es ratsam, die Bons zügig einzulösen. Wegen der hohen Inflation verlieren sie nämlich aktuell besonders rasch an Wert. Zusätzlich geht man leer aus, wenn das Unternehmen in die Insolvenz schlittert.
Schnäppchen Ein Preischeck kann sich auszahlen: Zahlreiche Händler wie etwa XXXLutz, Betten Reiter, MediaMarkt und H&M locken aktuell mit Aktionen und Nachlässen von bis zu 77 Prozent.