Gegen Zwangsehen

Heiraten in Österreich nun erst mit 18 Jahren möglich

Noch kurz vor Ende der Legislaturperiode wird das gesetzliche Ehealter in Österreich ausnahmslos auf 18 Jahre angehoben, das wurde am Montag bekannt.

Michael Rauhofer-Redl
Heiraten in Österreich nun erst mit 18 Jahren möglich
Bis jetzt konnte man in Österreich mit Einwilligung der Eltern auch mit 16 heiraten. (Symbolbild)
Getty Images

In wenigen Wochen schreitet Österreich zur Wahlurne, als eines der letzten Projekte setzt die Bundesregierung noch die Anhebung des Ehealters auf 18 Jahre an. Grundsätzlich ist das Heiraten in Österreich auch jetzt erst mit Volljährigkeit (18 Jahre) erlaubt. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Personen ab 16 Jahren dürfen eine bereits volljährige Person heiraten, sofern die gesetzlichen Vertreter – zumeist die Eltern – zustimmen. Dabei ist keine inhaltliche Prüfung durch das Gericht vorgesehen. Wenn keine weiteren schwerwiegenden Ausschlussgründe vorliegen, muss das zuständige Gericht derzeit die Ehefähigkeit der minderjährigen Person bestätigen. Das ändert sich jetzt.

Regierung legt Fokus auf Kinderrechte

Aus der Perspektive der Menschen- und Kinderrechte sei ganz klar, dass ein absolutes Ehealter von 18 Jahren das Kindeswohl am besten schützt, ist sich die Regierung in einer Mitteilung sicher. "Frühe Ehen bedeuten oft auch frühe Schwangerschaften und damit das Ende der Kindheit. UNICEF fordert daher, das Ehealter weltweit auf 18 Jahre zu heben und sieht darin auch einen Beitrag, Zwangsehen zu verhindern", heißt es. Die Bundesregierung hat sich schon im Regierungsprogramm darauf geeinigt, die derzeit bestehende Ausnahme abzuschaffen. Jetzt wird das zum Wohle der Kinder umgesetzt.

Das sei nur konsequent, denn auch bei allen anderen Verträgen mit weitreichenden Folgen sind erst volljährige Personen geschäftsfähig, betont die Koalition.

Die Ehefähigkeit soll daher ausnahmslos erst mit Erreichen der Volljährigkeit gegeben sein.

Auch Eheverbote werden ausgeweitet

Das allgemeine Eheverbot soll darüber hinaus künftig auch zwischen Verwandten bis einschließlich zum vierten Grad der Seitenlinie gelten. Davon erfasst sind zum Beispiel Ehen zwischen Cousins und Cousinen sowie Nichte und Onkel.

Wird eine Ehe von Minderjährigen oder engen Verwandten im Ausland geschlossen, hat das Gericht zu prüfen, ob diese in Österreich anzuerkennen ist. Dabei ist einerseits das Kindeswohl zu beachten und andererseits die sogenannte "ordre public Klausel". Demnach sind ausländische Rechtsbestimmungen nicht anzuwenden, wenn das Ergebnis nicht mit den Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung vereinbar ist. Diese individuelle Prüfung wird auch von Menschenrechtsinstitutionen empfohlen, da pauschale Lösungen nicht immer dem Kindeswohl entsprechen.

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    Getty Images/iStockphoto

    Zwangsehen sind schon jetzt verboten

    Gleichzeitig ist selbstverständlich schon nach geltender Rechtslage sichergestellt, dass Zwangsehen niemals anzuerkennen sind – im Gegenteil: diese sind gemäß § 106a StGB strafrechtlich verboten, auch wenn sie im Ausland geschlossen wurden.

    "Ich freue mich über diese Einigung, denn mit der Anhebung des unbedingten Ehealters auf 18 Jahre schützen wir junge Frauen und junge Männer in Österreich und sind im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards", freut sich Justizministerin Alma Zadić. Mit der Reform leiste die Bundesregierung einen Beitrag im Kampf gegen Zwangsehen.

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      Denise Auer, IStock (Symbolbild, Fotomontage)

      Auf den Punkt gebracht

      • Das gesetzliche Ehealter in Österreich wird nun ohne Ausnahme auf 18 Jahre angehoben, um das Kindeswohl zu schützen und Zwangsehen zu verhindern
      • Diese Maßnahme wird von UNICEF unterstützt und ist Teil der Bemühungen der Bundesregierung, junge Frauen und Männer zu schützen und den internationalen Menschenrechtsstandards zu entsprechen
      • Justizministerin Alma Zadić freut sich über diese Einigung und betont, dass die Reform einen Beitrag im Kampf gegen Zwangsehen leistet
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