Ärger in Perchtoldsdorf
Haus illegal abgerissen – Nachbar hat Loch im Dachstuhl
Mitten im alten Ortsteil, unweit der Burg, wurde ein historisches Winzerhaus abgerissen. Anrainer wurden wegen Lärm und Staub aufmerksam.
Schock in Perchtoldsdorf! Mitten in der historischen Hochstraße wurde Anfang der Woche ein altes Winzerhaus abgerissen. Das Problem: Der Hausbesitzer soll keine Genehmigung für den Abbruch gehabt haben – der Abriss erfolgte somit widerrechtlich. Das bestätigte die zuständige Gemeinderätin Gabriele Wladyka (Bürgerliste) gegenüber "Heute". Sie hätte die notwendige Genehmigung unterschreiben müssen.
Anrainer wurden am Montag auf den Abriss aufmerksam und verständigten die Baubehörde. Der Abriss wurde umgehend von der Gemeinde gestoppt und eine Meldung an die Bezirkshauptmannschaft getätigt. Doch jetzt klafft in der Straße eine große Baulücke mit viel Schutt und Geröll.
Nachbar hat Loch im Dachstuhl
Normalerweise müsse in Niederösterreich für einen Abbruch keine Genehmigung eingeholt werden. Es gibt aber – wie in diesem Fall – einige Ausnahmen. Etwa wenn das Gebäude an Nachbarhäuser grenzt, oder das Ortsbild durch den Abriss des Gebäudes gefährdet wird.
Im Fall des Hauses in der Perchtoldsdorf Hochstraße handelte es sich um eine geschlossene Bauweise. Zu beiden Seiten war das Winzerhaus mit angrenzenden Gebäuden verbunden. Ein Nachbar hat wegen des Abbruchs große Schäden an seinem Haus: Sein Dachstuhl hat jetzt ein Loch.
Wie es hier weiter geht und wie lange er darauf warten muss, bis das Loch wieder verschlossen werden kann, sei aktuell unklar. "Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass das rechtens ist, was da passiert" schildert der Nachbar gegenüber "Heute".
Sorge um Nachbarhaus – ist es in Gefahr?
Dass der Bauträger den Abbruch widerrechtlich vorgenommen haben soll, stößt bei dem Nachbarn auf Unverständnis: "Das ist nicht sehr vertrauensfördernd." Gerade in "solchen Zonen" – gemeint sind historische Straßen, die für das Ortsbild maßgeblich sind – seien die Interessen der Bauträger und der Anrainer stark miteinander verwoben. Wenn der Druck etwas Neues zu bauen hoch ist, müsse seiner Meinung nach umso intensiver mit den Nachbarn ins Gespräch gegangen werden.
Aber "diese Vorgehensweise ist eine Frechheit", sagt der verärgerte Nachbar. Unklar sei für ihn auch, ob sein Gebäude nun in Gefahr ist und durch den Abbruch weitere Schäden davon tragen könnte. "Normalerweise muss es ja eine Lageerhebung geben. Da müssten eigentlich Statiker kommen und sich das vorher anschauen, ob das überhaupt geht". Dies sei in Perchtoldsdorf jedoch nicht passiert.
"Frechheit darf nicht siegen"
Wladyka ist über die Vorgehensweise des Bauträgers empört. Man werde in Zukunft noch genauer darauf achten, dass hier ein ortsverträgliches Projekt entstehe und "kein Monsterbau. Frechheit darf nicht siegen", so Wladyka.
„Wir werden sehr darauf achten, dass hier in Zukunft ein ortsverträgliches Projekt kommt und kein Monsterbau. Frechheit darf nicht siegen.“
Wie es nun weiter geht und welche Konsequenzen dem Bauträger drohen, dazu wollte die Gemeinde auf Anfrage vorerst nichts sagen. "Es gibt jetzt ein Ermittlungsverfahren und deshalb können wir derzeit keine genauen Details nennen", heißt es gegenüber "Heute".
Erhaltungswürdiges Altortgebiet
Bei der Hochstraße in Perchtoldsdorf soll es sich um eine Schutzzone und ein "erhaltungswürdiges Altortgebiet" handeln. Der unbefugte Abriss des Hauses ist demnach aus mehreren Gründen problematisch. Auch, weil die Nachbarn laut Wladyka Parteistellung gehabt hätten.
Das Büro von Landesrat Sven Hergovich (SPÖ) erklärt gegenüber "Heute", welche Strafen drohen könnten, sofern eine Verletzung der Bewilligungs- und Anzeigepflichten bestätigt wird. Durch den ursprünglichen Anbau am Nachbarhaus drohen bei einem widerrechtlichen Abbruch nach NÖ Bauordnung zwischen 1.000 und 10.000 Euro Strafe. Für eine Verletzung der Anzeigepflicht aufgrund einer Schutzzone, könnten noch einmal bis zu 5.000 Euro hinzukommen.
Ist es durch den Abbruch zur Gefährdung oder Beeinträchtigung der Standsicherheit der Nachbargebäude gekommen, seien zudem zivilrechtliche Schadenersatzansprüche nicht ausgeschlossen.
Auf den Punkt gebracht
- In Perchtoldsdorf sorgt der illegale Abriss eines historischen Winzerhauses für Ärger
- Der Hausbesitzer hatte keine Genehmigung für den Abruch, was zu Schäden an Nachbarhäusern führte
- Die Gemeinde stoppte den Abriss, aber die Zukunft des betroffenen Nachbarhauses ist unklar
- Die Gemeinde prüft nun mögliche Konsequenzen für den Bauträger, während die Nachbarn mögliche Schadenersatzansprüche prüfen