AK geht vor Gericht

Handy-Klagen starten – jetzt winken dir Hunderte Euro

Nun wird es ernst: Dieser Tage starten die AK-Prozesse gegen die Servicepauschale der Mobilfunkbetreiber. Hunderte Euro Rückzahlung winken.

Newsdesk Heute
Handy-Klagen starten – jetzt winken dir Hunderte Euro
Die berüchtigte Servicepauschale könnte bald zurückgezahlt werden. (Symbolbild)
Getty Images

Erkenntnisse des Obersten Gerichtshofs klingen immer etwas sperrig, ein Urteil aus dem Dezember 2022 hatte es aber in sich: Nach Klage der Arbeiterkammer mussten Fitnessstudios ihren Kunden diverse Gebühren, mit denen "Gegenleistungen" wie das Aushändigen der Karte oder die Vertragserrichtung abgegolten wurden, zurückzahlen. Bei einem Begriff im OGH-Spruch wurden die Konsumentenschützer besonders hellhörig.

Auch die sogenannte Servicepauschale der Fitnesscenter, die alle sechs Monate verrechnet wurde, ist laut OGH "gröblich benachteiligend" und "unzulässig". Das Wort Servicepauschale kennt so gut wie jeder Österreicher von seinem Handyvertrag. Die Arbeiterkammer kündigt deswegen an, auch dagegen vorgehen zu wollen.

Verhandlungen abgebrochen

Über ein Jahr lang wurde nun bereits mit der Mobilfunkbranche verhandelt, um eine Rückzahlung an die Kunden zu erzielen – doch ohne Erfolg. Wie der "Kurier" berichtet, hat die Arbeiterkammer am Dienstag die erste Verbandsklage am Handelsgericht Wien eingebracht. Im Fokus steht der A1-Diskonter Bob. Es folgen in den nächsten Tagen die Anbieter Drei und Magenta.

Stets geht es dabei um die Abgabe, die je nach Anbeter zwischen 25 und 35 Euro beträgt und jährlich auf der Rechnung aufscheint. Die Kritik: Konkrete Gegenleistung sei oft keine erkennbar. Wird sie aufgehoben, müssten jedem Kunden sämtliche Beträge seit Vertragseintritt zurückgezahlt werden. Bis zu 500 Millionen Euro könnten das im Endeffekt sein, die größte jemals zurückbezahlte Summe. 

Erste Rückzahlungen erfolgreich

Sprecher von Drei und A1 meinen hingegen zum Kurier, die Servicepauschale sei mit der Regulierungsbehörde abgestimmt, mit der geltenden Judikatur vereinbar und sehr wohl konkreten Gegenleistungen gegenübergestellt, beispielsweise Sperrmöglichkeiten zur Verhinderung von "Schockrechnungen". 

Gleichzeitig hat aber auch ein Wiener Anwalt seit dem OGH-Spruch bei mehreren Bezirksgerichten für Mandanten eine Rückzahlung der Servicepauschale eingeklagt. Die Servicepauschale wurde laut Kanzlei ausnahmslos in allen Fällen zur Gänze zurückgezahlt (zurückgehend bis 2011 und samt Zinsen).

Möglich sei, dass bei einem Erfolg der Verbandsklage Mobilfunkbetreiber einfach ihre Grundgebühren erhöhen. Damit hätte die AK auch kein Problem, sagt Konsumentenschutzexpertin Gabriele Zgubic: "Man sollte einfach gut wahrnehmbar für den Konsumenten informieren und nicht herumtricksen." Übrigens: Magenta verzichtet in neuen Verträgen bereits auf die Pauschale.

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red
Akt.