Ankündigung von Regierung
Hammer-Ansage! Dieser Betrag wird automatisch erhöht
Bildungsminister Martin Polaschek und Familienministerin Susanne Raab kündigen ab sofort eine Erhöhung der Zuverdienstgrenze für Studenten an.
Die österreichische Bundesregierung hat am Freitag die Valorisierung der Zuverdienstgrenze für die Familien- und Studienbeihilfe beschlossen. Aktuell liegt die Zuverdienstgrenze für die Familien- und Studienbeihilfe bei einem jährlichen steuerpflichtigen Einkommen von 15.000 Euro. Viele arbeitende Studentinnen und Studenten reduzieren bewusst ihre Arbeitszeit, um diese Grenze nicht zu überschreiten und weiterhin Familienbeihilfe und Studienbeihilfe in voller Höhe zu erhalten. "Mit der Valorisierung der Zuverdienstgrenze werden diese Nachteile künftig beseitigt", heißt es aus dem Bildungsministerium.
"Mit dieser jährlichen Inflationsanpassung der Zuverdienstgrenze der Studienbeihilfe garantieren wir die künftige Treffsicherheit der Studienförderung. Wir bieten Studierenden, die zügig studieren, und auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, damit finanzielle Sicherheit und garantieren, dass sich daran auch nichts ändert, wenn sie neben dem Studium arbeiten gehen, insbesondere um wichtige Berufserfahrung zu sammeln", betont Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP).
"Wesentlicher Schritt"
Durch die beschlossene Maßnahme werde nun jedes Jahr automatisch der Betrag erhöht, den die Studienbeihilfebezieher dazuverdienen dürfen. ". Es ist aus meiner Sicht der nächste wesentliche Schritt nach den vielen Unterstützungsmaßnahmen, die wir als in den vergangenen Jahren in dieser Regierung für Studierende bereits gesetzt haben", ergänzt der Minister.
Dabei verweist er einerseits auf die Reform der Studienbeihilfe 2022, die zu einer Erhöhung der Studienförderung um bis zu 12 Prozent geführt habe. Andererseits gehe es um die seit dem Vorjahr wirksame jährliche Valorisierung zentraler Sozialleistungen, zu denen auch die Studien- und die Familienbeihilfe zähle. Laut Polaschek führt sie dazu, dass die Studien- und Familienbeihilfe an sich heuer neuerlich um 9,7 Prozent erhöht wurden, zusätzlich zu dem Plus von 5,8 Prozent im Jahr 2023.
"Leistung soll in jedem Fall Wertschätzung finden – vor allem bei jungen Menschen, die neben dem Studium noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Kein Land in der Europäischen Union unterstützt Familien so sehr wie Österreich und mit der jährlichen Inflationsanpassung der Zuverdienstgrenze bei der Familienbeihilfe ermöglichen wir, Studierenden mehr Flexibilität in ihrer Arbeitszeit ohne Einbußen bei den Beihilfen befürchten zu müssen. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um unsere Studierenden und ihre Familien finanziell zu entlasten", erklärt Familienministerin Susanne Raab abschließend.