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Haftstrafe für Sängerin, die Nil "beleidigt" hat

Heute Redaktion
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Sherine Abdel-Wahab bei einem Konzert im Juni 2017. Archivbild
Sherine Abdel-Wahab bei einem Konzert im Juni 2017. Archivbild
Bild: picturedesk.com

Die Pop-Diva hatte den Fluss als schmutzig bezeichnet und einem Fan geraten, doch stattdessen teures Mineralwasser zu trinken – dafür soll sie jetzt ins Gefängnis.

Sherine Abdel-Wahab (37) ist eine der bekanntesten Sängerinnen Ägyptens und war landesweit im TV als Jurorin der lokalen Variante der Sendung "The Voice" zu sehen. Doch der Superstar ist tief gefallen: Jetzt muss sie sogar in Haft, weil sie den Nil "beleidigt" hatte.

Sie hatte bei einem ihrer Konzerte in den Vereinigten Arabischen Emiraten auf den Wunsch eines Fans, doch den Song "Mashrebtesh Men Nilha" (Hast du aus dem Nil getrunken?) anzustimmen, gewitzelt, dass sie dadurch krank werden würde. "Aus dem Nil zu trinken wird mir Schistosomiasis [eine Wurmkrankheit die früher in ägyptischen Gewässern oft anzutreffen war, Anm.] einbringen", sagte die 37-Jährige und scherzte: "Trink lieber Evian."

Ein Video der kurzen Konversation ging viral und bescherte ihr im November 2017 eine Anklage und einen Rausschmiss aus der Ägyptischen Musikervereinigung wegen "unverantwortlicher Beleidigung unseres lieben Ägyptens".

Sängerin entschuldigt sich für "dummen Scherz"

Abdel-Wahab hatte sich daraufhin für ihren "dummen Scherz" entschuldigt: "Mein geliebtes Land Ägypten und Söhne meines Landes Ägypten, ich entschuldige mich inständig bei euch für den Schmerz, den ich euch möglicherweise zugefügt habe", so die Sängerin. Bis zur endgültigen Urteilsverkündung bleibt die 37-Jährige auf freiem Fuß, das Strafmaß steht noch nicht fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kurz zuvor war auch eine weniger bekannte Sängerin zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Laila Amer soll bei einer Darbietung des Liedes "Bos Omak" (Schau dir deine Mutter an) suggestive Posen eingenommen haben. Der Ankläger, ein Anwalt, bezeichnete dies als "großes Risiko" und einen "Angriff auf die Gesellschaft".

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