OGH-Entscheid

Gudenus wollte Honorar für Ibiza-Video einklagen

Ex-FPÖ-Vizechef Johann Gudenus strebte gegenüber Anwalt Ramin M. Rechnungslegung und Geldersatz für das Ibiza-Video an – vergeblich.

Leo Stempfl
Gudenus wollte Honorar für Ibiza-Video einklagen
Die beiden Hauptdarsteller des Videos werden dafür wohl kein Honorar bekommen.
Michael Gruber / EXPA / picturedesk.com

Schauspieler erhalten für ihre Auftritte ein Honorar. Das gilt freilich auch für unfreiwillige Auftritte, insbesondere wenn es sich um eine bekannte Persönlichkeit handelt und das Bildmaterial nur dadurch besondere Aufmerksamkeit erfährt. Über genau solch einen Fall hat nun der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden.

Beim Streifen handelt es sich quasi um eine Low-Budget-Produktion, offiziellen Titel hat sie nicht. Schnell etablierte sich allerdings der Name "Ibiza-Video". Hauptdarsteller sind Politiker der FPÖ, im OGH-Entscheid wird der Kläger nur mit Anfangsbuchstaben "J." und seinen früheren Funktionen, etwa Klubobmann der FPÖ und Wiener Landesparteiobmann, genannt. Klar ist, dass es sich um Johann Gudenus handelt.

Keine Rechnungslegung

Schon seit 2019 geht er gerichtlich gegen Anwalt Ramin M. vor, der einer der Drahtzieher war und später versuchte, das Video zu Geld zu machen. Gudenus begehrte unter anderem auf Unterlassung, 20.000 Euro Schadenersatz und Rechnungslegung, um darauf aufbauend einen Verwendungsanspruch und Geldersatz für seine Rolle zu stellen. Wie erst der "Standard" und später die "Presse" berichteten, gibt es hier jetzt eine rechtskräftige Entscheidung.

Gudenus bekam in seiner Revision an das Höchstgericht zwar teilweise Recht was Fragen rund um die Bekanntgabe der Empfänger und Löschung des Videos betrifft; das aber nur, weil das allgemeine Ibiza-Verfahrensstadium noch nicht weit genug fortgeschritten ist. In Sachen Rechnungslegung schmetterte der OGH den Antrag ab, womit es auch keine Basis für eine darauf aufbauende Honorar-Forderung gibt.

Verfahren dauert an

Grund ist, dass nicht der Bekanntheitsgrad von Gudenus selbst ausgenutzt wurde, um zu versuchen, an Geld zu gelangen. Wegen dessen damaliger hohen politischen Funktion sei das aufgezeichnete Gespräch von öffentlichem Interesse. Noch offen sind neben dem Schadenersatz die Haftung für mögliche, künftige Schäden von Gudenus durch das Video, bestätigt dessen Rechtsvertretung dem "Standard". Der Anwalt von Ramin M. wollte keine Stellungnahme abgeben. 

leo
Akt.