Gewerkschaft klärt auf

"Grob unvernünftig": Was Corona-Kranke nicht tun dürfen

Der Herbst ist da und damit die nächste Corona-Welle. Die Gewerkschaft warnt jetzt davor, die Erkrankung auf die leichte Schulter zu nehmen.

Tobias Prietzel
"Grob unvernünftig": Was Corona-Kranke nicht tun dürfen
Der ÖGB warnt davor, mit einer Covid-Infektion arbeiten zu gehen. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Die Spitäler füllen sich mehr und mehr mit Infizierten: Nach 45 in der Vorwoche liegen mittlerweile 71 Infizierte in Oberösterreichs Krankenhäusern. Die meisten – jeweils 24 – befinden sich im Salzkammergut Klinikum und im Linzer Kepler Klinikum.

Jetzt stellt der ÖGB gegenüber "Heute" klar: Covid ist zwar nicht mehr meldepflichtig, und man muss niemanden über das Testergebnis informieren. "Nichtsdestotrotz wäre es grob unvernünftig, positiv getestet in die Arbeit zu gehen", betont Peter Leinfellner vom Gewerkschaftsbund.

Selbst wenn man noch keine Symptome hat, können diese jederzeit beginnen. Dann müsste man sich erkrankt auf den Heimweg machen. Betroffene sind verpflichtet, sich als nicht arbeitsfähig zu melden und vom Arzt eine Bestätigung zu holen.

Viele stellen sich die Frage, ob sie am Sonntag wählen gehen dürfen, wenn sie krankgeschrieben sind. Es hänge immer davon ab, woran man leidet, so der ÖGB.

"Krankenstand heißt nicht Hausarrest", erklärt Leinfellner. "Es kann in vielen Fällen sogar die Genesung fördern, einige Zeit an die frische Luft zu gehen."

Krankenstand heißt nicht Hausarrest. Es kann sogar die Genesung fördern, einige Zeit an die frische Luft zu gehen.
Peter Leinfellner
Österreichischer Gewerkschaftsbund

Das sollte aber mit dem Arzt bzw. der Ärztin abgeklärt werden. In den meisten Fällen wird der Weg ins Wahllokal die Genesung jedenfalls nicht negativ beeinträchtigen. Ist man sich nicht sicher, ist es besser, das mit dem Mediziner abzuklären.

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    Helmut Graf

    Auf den Punkt gebracht

    • Die Gewerkschaft warnt vor der Leichtsinnigkeit im Umgang mit Corona, da die Krankenhäuser sich wieder füllen
    • Trotz der fehlenden Meldepflicht für Covid-Infektionen betont der ÖGB, dass es unverantwortlich sei, positiv getestet zur Arbeit zu gehen, und empfiehlt dringend eine Impfung
    tob
    Akt.