Vorwurf der Geldwäsche
Graf Mensdorff-Pouilly rechtskräftig freigesprochen
Am Mittwoch wurde Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly (68) vom Oberlandesgericht der von Vorwürfen der Geldwäsche rechtskräftig freigesprochen.
Der illustre Graf Alfons Mensdorff-Pouilly zog am Mittwoch vor Gericht, um gegen ein erstinstanzliches Urteil wegen Geldwäsche zu berufen. 2022 wurde er dafür verurteilt.
Die mutmaßlichen Taten des "Grafen Lobby" lagen bereits mehr als 15 Jahre in der Vergangenheit: Ab März 2005 sollen rund 2 Millionen Euro aus schwarzen Kassen des Eurofighter-Herstellers EADS über einen Manager am Konto einer in Wien etablierten Gesellschaft gelandet sein, die von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) dem Einflussbereich Mensdorff-Pouillys zugerechnet werden.
Am Mittwoch fällte das Oberlandesgericht nun das Urteil in der Berufungsverhandlung. Die erstinstanzliche Verurteilung wurde in einen Freispruch umgewandelt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Keine strafbare Handlung nachgewiesen
Hintergrund des Strafverfahrens war der Vorwurf, der Angeklagte habe im Zusammenhang mit der Untreuehandlung eines Mitarbeiters der "EADS Deutschland GmbH" das Verbrechen der Geldwäscherei begangen. Nach der für die vorgeworfene Tatzeit maßgeblichen Rechtslage war das Delikt der Geldwäscherei erfüllt, wenn die verborgenen Vermögensbestandteile (das "gewaschene Geld") aus einer strafbaren Handlung "herrühren".
Um im strafrechtlichen Sinn "Geld zu waschen" ist somit eine "Vortat" erforderlich, aus der dieses "gewaschene" Geld stammt. Im konkreten Fall hat sich aus den Feststellungen des Erstgerichts aber nicht ergeben, dass dem "Vortäter" aus der ihm vorgeworfenen strafbaren Handlung Geld zugeflossen ist.
Nicht der erste Auftritt vor Gericht
Bereits im Jänner 2013 war er in Wien vom Vorwurf der Geldwäscherei freigesprochen worden. Damals hatte man ihn verdächtigt, vom britischen Rüstungskonzern BAE Systems über ein verschachteltes Firmen-Netzwerk 12,64 Millionen Euro erhalten und verteilt zu haben. "Die Sache stinkt, aber sie stinkt nicht genug", hielt der Richter damals im Freispruch wörtlich fest.