Österreich
Giftpraline für Ortschef: Wiederaufnahme beantragt
Anwalt Wolfgang Blaschitz hat am 24. Oktober einen Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens gestellt. Osberger soll 2008 den Spitzer Ortschef vergiftet haben, bekam "lebenslang".
Mit neuen Beweismitteln und zwei neuen Gutachten will Anwalt Wolfgang Blaschitz die Unschuld von Weinbauer Helmut Osberger beweisen. Diese Gutachten beschäftigen sich unter anderem mit der Strychnin-Menge im Hohlraum der Süßigkeit. Drei Richter müssen jetzt entscheiden, ob die neuen Beweise zu einem Freispruch oder einer milderen Verurteilung (Anm.: Osberger hat lebenslange Haft) führen können oder nicht.
Rückblick Februar 2008: Der Spitzer Bürgermeister Hannes Hirtzberger (damals 51) soll in der Früh auf der Windschutzscheibe seines Autos einen Brief und eine Praline gefunden und diese nach dem Frühstück verspeist haben. Während der Autofahrt wurde dem Politiker schlecht, er stieg aus, wankte zu einem Passanten und brach zusammen. Seither ist Hirtzberger ein Pflegefall, Helmut Osberger wurde zunächst zu 20 Jahren Haft verurteilt und dann vom Obersten Gerichtshof zu lebenslanger Haft verdonnert.
Viele neue Fragen
Und Anwalt Blaschitz, der fürs Knacken von härteren Nüssen bekannt ist, wirft mit seinen neuen Gutachten zumindest einige neue und berechtigte Fragen auf: Hat der damalige Sachverständige unrichtige Berechnungen angestellt? Hätte bei der Untersuchung des Mageninhaltes von Hirtzberger nicht Theobromin festgestellt werden müssen, wenn dieser in der Früh ein Mon Chéri zu sich genommen hat? Kann kristallines Strychnin mit einem Mörser so zerteilt werden, dass eine staubzuckerähnliche Substanz entsteht und diese mit einer Injektionsnadel ins Mon Chéri gespritzt werden kann? Eine Giftmenge von 4 Gramm Strychnin ist mit einem Würfelzucker vergleichbar - kann man diese Menge Strychnin überhaupt in ein Mon Chéri hineinpressen? Warum wurde im Urin kein Koffein nachgewiesen, obwohl laut Aussage von Frau Hirtzberger Herr Hirtzberger in der Früh fix Kaffee zu sich genommen hat?
Jetzt muss die Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme abgeben, dann muss der Drei-Richter-Senat entscheiden (Anm.: wird sicherlich mehrere Wochen dauern, eine Entscheidung im Jahr 2018 könnte sich noch ausgehen). (Lie)