Einheimische fordern Sperrung
Gift-Alarm – beliebter Strand in Kroatien ist verseucht
Eine Bürgerinitiative warnt vor einem öffentlichen Strand bei Split, der mit Asbest belastet sein soll. Die Behörden behaupten etwas anderes.
Malerische Orte, atemberaubende Nationalparks und idyllische Buchten: Kroatien zählt auch in diesem Jahr wieder zu den beliebtesten Urlaubsdestinationen der Österreicherinnen und Österreicher. Nicht selten das Ziel: die Kulturmetropole Split mit ihren wunderschönen Stränden in der Umgebung. Doch gerade vor einem dieser beliebten Strände warnen Einheimische.
In dem kleinen Örtchen Vranjic, das gerne auch "Klein-Venedig" genannt wird, spielen Urlauber demnach offenbar in hochgiftigem Asbest.
Warum ist Asbest so gefährlich?
Asbest ist ein krebserregender Stoff, wie das Umweltbundesamt schreibt. Seine feinen Fasern können leicht eingeatmet werden und dabei zu schwersten Erkrankungen der Atemwege und Lunge führen. Eine Staublunge, Brustkrebs oder Bauch- und Rippenfellkrebs können die Folge sein.
Hochgiftig, aber frei zugänglich
Die Bürgerinitiative "Mjesto Koje Hoće Živjeti" (Kroatisch für "Ein Ort, das leben will", Anm.) warnt seit mittlerweile vier Jahren davor, dass der Strand Kosica mit dem krebserregenden Stoff kontaminiert sein soll.
In der Nähe des Strandes hatte sich jahrelang eine Zementfabrik befunden, die ihre giftigen Abfälle direkt ins Meer eingeleitet habe, kritisiert die Gruppierung. Sie fordert, dass der bisher frei begehbare öffentliche Küstenabschnitt zumindest eingezäunt wird, berichtet das kroatische Portal Morski.
Behörden anderer Meinung
Der Bürgermeister Dalibor Ninčević sieht in dem Strand jedoch keine Gefahr für die Menschen. "Sondierungen und Nachforschungen wurden durchgeführt, drei Sonden untersuchten den Strand und an diesem Teil wurde kein Asbest festgestellt. Wenn Bürgerinnen und Bürger Zweifel haben, dort könnte Asbest sein, dann können sie sich jederzeit an die zuständigen Institutionen wenden."
Zudem sei die Stadt nicht für die Sanierung des Strandes zuständig und könne daher weder den Küstenabschnitt einzäunen noch die Bürger vom Schwimmen abhalten.