Politik
Gewessler legt neues Stromspar-Gesetz vor
Bis zu 5 Prozent soll der Stromverbrauch bald in Spitzenzeiten gesenkt werden. Das legt das neue Stromverbrauchsreduktionsgesetz der Regierung fest.
Auf Basis der EU-Notfallmaßnahmenverordnung als Reaktion auf die hohen Energiepreise haben die Regierungsparteien im heutigen Finanzausschuss ihr neues Stromverbrauchsreduktionsgesetz vorgelegt.
Ziel dessen ist es, den Stromverbrauch in "Spitzenzeiten" um durchschnittlich mindestens 5 Prozent zu reduzieren. Damit sollen die Strompreise gesenkt, der Verbrauch von fossilen Brennstoffen minimiert und das Risiko von Versorgungsengpässen herabgesetzt werden.
Diese Spitzenzeiten werden von Dezember bis März werktags zwischen 8.00 und 12.00 Uhr sowie zwischen 17.00 und 19.00 Uhr liegen, präzisierte Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne). Die Spitzenzeiten sollen mindestens 10 Prozent aller Stunden des Zeitraums zwischen Dezember und März 2023 entsprechen.
Die Stromverbrauchsreduktion zu den Spitzenzeiten soll durch "freiwillige Maßnahmen" erreicht werden. Das umfasst einerseits gezielte Sparaufrufe an die Bevölkerung, andererseits Energiespar- und Energieeffizienzmaßnahmen wie die Optimierung von Geräten und Nutzerverhalten, die Durchführung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen in betrieblichen Prozessen, erklärte Eßl.
Notmaßnahmen mit Ablaufdatum
Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, sieht das Gesetz wöchentliche Ausschreibungen über Stromverbrauchsreduktionen vor. Die teilnahmeberechtigten Unternehmen müssen in der Lage sein, ihren Verbrauch zu prognostizieren, mit einem entsprechenden Messgerät ausgestattet sein und das Ausmaß der tatsächlichen Stromverbrauchsreduktion nachweisen.
Zuschlagskriterium wäre der angebotene Preis je Megawattstunde. Eine Vergütung soll nur ausbezahlt werden, wenn die Ausschreibung kausal zu einer zusätzlichen Stromverbrauchsreduktion in den Spitzenzeiten geführt hat.
Vorgesehen sind für die Ausschreibungen und deren Abwicklung 100 Millionen Euro, so Eßl. Davon umfasst sind laut Initiativantrag alle notwendigen und angemessenen Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibungen sowie die Vergütung der Stromverbrauchsreduktionen. Mit der Abwicklung soll die Austrian Power Grid (APG) beauftragt werden.
Das Stromverbrauchsreduktionsgesetz soll mit Ende 2023 wieder außer Kraft treten, wobei eine Verlängerung mittels Verordnung des Energieministeriums möglich wäre, was zu Kritik seitens der FPÖ führte.
Gewessler: Angespannte Situation
Gewessler betonte, dass im Rahmen der Umsetzung von EU-Recht eine Verbrauchssenkung von Strom vorgesehen sei. Franz Leonhard Eßl (ÖVP) führte für den Koalitionspartner weiter aus, dass die Herausforderungen am Strommarkt Maßnahmen notwendig machen.
Es gebe derzeit keine erhöhte Blackout-Gefahr, betonte Gewessler, aber eine angespannte Situation am Strommarkt, weshalb der Beitrag zur Systemstabilität erforderlich sei.
Vorerst werde versucht, das Ziel freiwillig zu erreichen. Aus Sicht von Jakob Schwarz (Grüne) helfe das Gesetz, das "Grundübel" der hohen Inflation an der Wurzel zu packen. Auch Doppelbauer (NEOS) stimmte den Maßnahmen inhaltlich zu und hatte an dem Gesetz nichts zu kritisieren. Es handle sich um EU-Recht, das es in Österreich umzusetzen gelte, betonte sie.
"Nicht der Weisheit letzter Schluss"
Gerhard Kaniak (FPÖ) hob hervor, "der Verzicht sei nicht der Weisheit letzter Schluss". Vielmehr plädierte er für eine "voraussehende Politik" und sprach sich dafür aus, die Versorgung ohne "Zwangsmaßnahmen" sicherzustellen.
Anders sah dies Karlheinz Kopf (ÖVP), der es in der derzeitigen "Mangellage" als logische Konsequenz erachtete, den Verbrauch zu steuern, um einen Beitrag zur Stabilität des Netzes zu leisten. Es handle sich um eine effektive und gelinde Maßnahme, um mögliche Blackouts zu vermeiden, unterstrich Kopf.
ÖVP, Grüne und NEOS stimmten schließlich im Ausschuss für das Stromverbrauchsreduktionsgesetz.