Oberösterreich
Gesetzes-Änderung will Glücksspiel überall erlauben
Eine mögliche Gesetzesänderung beim Glücksspiel sorgt in OÖ für Aufregung. Automaten würden dadurch quasi überall erlaubt sein.
Die derzeitige Gesetzeslage in OÖ ist so: "Die Aufstellung bzw. der Betrieb von Glücksspielautomaten ist nur in gewerblich genehmigten Betriebsräumlichkeiten von Gastgewerbebetrieben, die auch tatsächlich betrieben werden, zulässig."
Heißt: In Wirtshäusern, Cafés, Buffets etc. dürfen die Automaten betrieben werden, wenn es eine Ausspielungsbewilligung gibt. Zugänglich dürfen die Automaten nur für volljährige Personen sein.
Ausweitung sorgt für Debatten
Eine Gesetzesvorlage von Sicherheitslandesrat Wolfgang Klinger (FPÖ) sorgt nun für heftige Diskussionen, das Papier wird auch im heutigen Sicherheitsausschuss Thema sein.
Die Änderung sieht vor, dass das oö. Glücksspielautomatengesetz "dahingehend abgeändert werden, dass der Betrieb von Glücksspielautomaten in Einzelaufstellung nicht mehr auf Gastgewerbebetriebe beschränkt ist, sondern in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten aller gewerblichen Betriebsanlagen zulässig ist." (Zitat aus der Vorlage)
Kritik von Polizei, AK und Finanzamt
In ersten Stellungnahmen dazu gibt es viel Kritik. Die Polizei fürchtet einen "Wildwuchs". Es sei zu erwarten, dass es die Automaten vermehrt in Tankstellen, Trafiken gäbe.
Die Arbeiterkammer fürchtet eine Ausweitung auf Einkaufszentren und Kinos. Das mache es schwieriger, Minderjährige vom Glücksspiel fernzuhalten. Deshalb lehne man die Änderung ab.
Auch das Finanzamt lehnt die Änderungen in seiner Stellungnahme "aus Spielerschutzgründen in der vorgesehenen uneingeschränkten Form ab".
Harsche SPÖ-Kritik
Harsche Kritik kommt auch von der SPÖ: "Jeder weiß, dass einarmige Banditen das höchste Suchtpotential von allen Varianten des Glücksspiels haben. Deshalb ist es schlichtweg falsch, genau diese Glücksspielautomaten in Hinkunft in allen Geschäften in Oberösterreich zuzulassen“, so SPÖ-Klubvorsitzender Michael Lindner.
Er sagt weiter: "Diesen schweren Fehler in seiner Gesetzesnovelle muss FPÖ-Landesrat Klinger dringend korrigieren. Die zum Teil vernichtenden Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren belegen das auch von der Expertenseite".