Tirol

Gericht sagt, Tirol habe bei Covid unrichtig informiert

Ein Urlauber hat sich in Ischgl 2020 mit Corona angesteckt. Seine Klage war abgewiesen worden – doch nun könnte die Republik für Schäden haften.

Christian Tomsits
Hotspot Ischgl im Paznauntal (Archivfoto)
Hotspot Ischgl im Paznauntal (Archivfoto)
Roland Mühlanger / picturedesk.com

Paukenschlag in der heimischen Justiz! In der Schadenersatz-Frage rund um die "Causa Ischgl" hat das Wiener Oberlandesgericht nun ein richtungsweisende Entscheidung getroffen: Die Abweisung einer Klage eines Deutschen, der sich 2020 in Ischgl infiziert hatte und von der Republik rund 100.000 Euro (Schmerzengeld, die Heilungs- und Pflegekosten sowie Verdienstentgang) wollte, wurde aufgehoben.

Behörden in Tirol hatten nicht richtig informiert

Das OLG stellte fest, dass das Ersturteil mit Feststellungsmängeln behaftet war und die Behörden doch nicht "alles richtig gemacht" haben. Damals war man zum Schluss gekommen, dass die Republik nicht haften kann. Denn das Epidemiegesetz sei nicht auf Einzelne anwendbar und die hätten damals Behörden "situationsadäquat reagiert". Dem widerspricht der aktuelle Entscheid nun: Die Tiroler Behörden hätten die Urlauber in der Anfangszeit rund um den Ausbruch in einem bekannten Après-Ski Lokal unvollständig und unrichtig informiert.

Es gilt nun zu klären, ob der deutsche Tourist, der sich im Skiurlaub in Ischgl mit dem Coronavirus infiziert hatte und seither unter Long Covid leidet die maßgeblichen Information des Landes Tirol überhaupt kannte, auf die er seine Klage stützte.

Das Urteil im Wortlaut

"Obwohl die Tiroler Behörden bereits seit 15.58 Uhr (des 5. März 2020) gewusst hätten, dass bei zwei infizierten (isländischen) Gästen die ersten Symptome noch vor der Abreise aus Ischgl aufgetreten waren, habe die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit des Amtes der Tiroler Landesregierung am 5. März 2020 um 17.44 Uhr verlautbart, dass sich die positiv getesteten lsländer ,nach ersten Erhebungen auf der Rückreise im Flugzeug angesteckt hätten, weshalb es aus medizinischer Sicht wenig wahrscheinlich erscheine, dass es in Tirol zu Ansteckungen gekommen sei'", heißt es in der Zusammenfassung des Entscheids.

"Damit sei wissentlich eine Mitteilung erfolgt, die nicht den aktuellen Stand der Erhebungen wiedergab und liege darin eine rechtswidrig und schuldhaft erfolgte Information, wofür eine grundsätzliche Haftung der Republik Österreich bestehe", heißt es weiter.

Nun geht der Fall rund um den Urlauber und wohl auch mehr als ein Dutzend ähnliche Fälle zur Verfahrenergänzung und neuerlichen Entscheidung ans Landesgericht für Zivilrechtssachen zurück.

Verbraucherschützer erfreut

Der Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV) Peter Kolba nannte es erfreulich, dass man den "neuralgischen Punkt" für eine Amtshaftung gefunden habe. "Wir vertrauen daher darauf, dass die Republik Österreich den Geschädigten von Ischgl letztlich Schadenersatz leisten wird. Das wäre nicht nur im Interesse der Opfer, sondern auch des heimischen Tourismus und nicht zuletzt im Interesse des Ansehens der österreichischen Justiz", so Kolba.

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    Der Deutsche infizierte sich in Ischgl.
    Der Deutsche infizierte sich in Ischgl.
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