Rückzahlungen möglich
Gericht kippt Strompreis-Erhöhungen beim Verbund
Nächster Paukenschlag vor Gericht: Laut Verbraucherschutzverein wurden weitere Erhöhungen beim Verbund für unwirksam erklärt.
Da staunten viele nicht schlecht. Strom aus 100 Prozent Wasserkraft verspricht der Verbund. Die Preise für die Kunden sind allerdings an den Börsenindex gekoppelt. Im Zuge der Energiekrise schossen dadurch die Preise in die Höhe, obwohl dem Konzern kaum Mehrkosten entstanden.
Eine konkrete Preiserhöhung im Mai 2022 wurde deswegen bereits vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) angefochten – und das erfolgreich. Im Oktober 2023 bestätigt sogar das Oberlandesgericht Wien, dass die Preiserhöhung unzulässig war. "Sobald das Urteil rechtskräftig ist, erwarte ich vom Verbund eine Rückzahlung an die Konsument:innen", sagte Minister Johannes Rauch.
Weiterer Prozess erfolgreich
Nun der nächste Etappensieg: Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat für eine Kundin ein Musterverfahren für die Preiserhöhungen 2022 und 2023 geführt. In diesem hat das Bezirksgericht für Handelssachen Wien die Preiserhöhungen für unwirksam erklärt und Schadenersatz zugesprochen. Die Klägerin bekommt rund 300 Euro zurück.
Auslöser waren auch hier mehrere Preiserhöhungen des Verbunds, mitunter auf Basis des Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI). Das Bezirksgericht verweist auf die Entscheidung des Handelsgerichts Wien, wonach der ÖSPI ein errechneter Wert sei, der die konkreten Beschaffungskosten des Verbundes (100% Wasserkraft) nicht abdecken würde. Daher sei diese Preiserhöhung rechtswidrig.
"Das Urteil ist ein Signal, dass Preiserhöhungen der Energiekonzerne zu Recht in der Kritik stehen, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig," sagt Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Obfrau des VSV.