Wirtschaft
Neue Reform – was Arbeitslosen künftig droht
Arbeitsminister Martin Kocher könnte sich bei der Arbeitslosen-Reform gewisse Einschränkungen bei der Zuverdienstmöglichkeit vorstellen.
Wie Arbeitsminister Kocher bei einem Besuch in Litauen betonte, werden die Zuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslose nicht abgeschafft. Er könne sich aber Obergrenzen vorstellen. Wie diese aber genau aussehen, bleibt noch offen.
475 Euro derzeit möglich
Derzeit ist beim Arbeitslosengeld und der Notstandshilfe ein uneingeschränkter Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 475,86 Euro monatlich möglich. Eine "vollständige Abschaffung" werde es aber nicht geben, so Kocher.
Der ÖVP-Minister sieht geringfügige Jobs von Arbeitslosen auch positiv, weil Fähigkeiten erhalten werden und es die Chance für mehr Beschäftigung eröffnet. Man wisse aber auch aus Studien, dass dadurch die Arbeitslosigkeit verlängert werde. "Wir müssen schauen, dass wir den Zuverdienst so gestalten, dass er die Arbeitslosigkeit auf keinen Fall verlängert", sagte der Arbeitsminister.
AMS-Vorstand Johannes Kopf hatte sich im September für eine massive Einschränkung oder Abschaffung der Zuverdienstmöglichkeit ausgesprochen.
Die Reform der Arbeitslosenversicherung soll im ersten Quartal 2022 vorgelegt werden. Eine Abschaffung der Notstandshilfe ist nicht geplant.