Kirchengeherin schockiert
"Geisteskrankheit Klimawahn" – Pfarrer sorgt für Wirbel
Aufregung um einen Geistlichen: Er verwendet "exorziertes Weihwasser". In einer Zeitschrift, die in der Kirche aufliegt, ist vom "Klimawahn" die Rede.
Mit "Die Klimalüge, der nächste kollektive Wahnsinn" ist der Artikel in dem Magazin betitelt. Im Text heißt es: Nach der sogenannten Pandemie breite sich der "Klimawahn wie eine kollektive Geisteskrankheit" über die Welt aus. "Er ist wie eine Religion, mit Dogmen, Propheten und Inquisitoren. Es wird allen Ernstes behauptet, man könne den Planeten retten, indem man Autofahrern auf die Nerven geht, den Wohlstand vernichtet, die Wälder mit Windrädern zerstört und Kinder abtreibt."
Und weiter: "Der Klimawahn beruht nicht auf seriöser Wissenschaft." Die "von den Medien befeuerte Klimahysterie" sei "der größte Wissenschaftsskandal der Neuzeit", so der Autor. Papst Franziskus und Bischöfen werde vorgeworfen, nicht mehr Gott und das ewige Heil seien im Mittelpunkt der Verkündigung, sondern Windräder, Autofasten, Fleischverzicht.
Der Pfarrer der betroffenen Gemeinde Grein (Bez. Perg) war auf Anfrage der "BezirksRundschau" nicht bereit, zu den Inhalten Stellung zu nehmen. "Sie kann mich kontaktieren", meint er über eine schockierte Kirchengeherin. "Bin ich eine Geisteskranke, weil ich Klima und Umwelt schütze?", fragt die Frau.
„Bin ich eine Geisteskranke, weil ich Klima und Umwelt schütze?“
Aus der Diözese hat es laut Zeitungsbericht bereits eine Rüge für den Geistlichen gegeben. "Die ausgelegten Schriften entsprechen natürlich nicht der Meinung der Katholischen Kirche", so die Leitung. Schon alleine die Umstände, dass in den Schriften Kardinal Christoph Schönborn und der Papst Franziskus verunglimpft werden, würden für sich sprechen.
"Auch wenn im Nachhinein nun nicht klar eruiert werden kann, wer die Schriften in der Kirche ausgelegt hat, hat der Generalvikar unserer Diözese, Severin Lederhilger, dem zuständigen Pfarrer eine schriftliche Weisung erteilt", erklärt die Diözese. Das Magazin müsse entfernt werden. In Kirchen und Kapellen dürften Schriften, die Fragen der Religion oder der Sitten behandeln, nur dann ausgelegt, verkauft oder verteilt werden, wenn sie mit Erlaubnis der zuständigen Autorität herausgegeben oder von ihr nachträglich genehmigt wurden.