Wiedersehen mit einem alten Bekannten vor Gericht. Schon zum zweiten Mal musste Dennis K. (33, Name geändert) Donnerstag auf der Anklagebank Platz nehmen. Der Prozess sollte schon im März stattfinden, musste nun aber wiederholt werden – schwere Körperverletzung lautete die Anklage. Der gebürtige Berliner kam mit Star-Verteidiger Rudolf Mayer.
Der Berliner war am 4.3.2022 bei Verwandten in Wien, fuhr am Abend mit seinem Neffen in einem BMW zu einem Tuning-Treffen auf einer Tankstelle in Stadlau. Dort suchte er angeblich einen Gegner für ein illegales und gefährliches Hatzerl, soll dafür sogar 10.000 Euro geboten haben.
"Er wollte auf die Autobahn, ich habe abgelehnt", so das Opfer (21) – verteidigt von Rafaela Goj von der Kanzlei Sascha Flatz. Der Verdächtige habe die Auto-Fans provoziert. Laut Zeugen sei es zu einer Rangelei gekommmen. Der Verdächtige habe einen Baseball-Schläger aus dem Auto geholt und auf den Wiener eingeschlagen. Das Opfer trug eine Verletzung am Hinterkopf davon. Mehrere Zeugen mischten sich ein, die Situation wurde unübersichtlich. Dann soll sich der Berliner in seinen BMW gesetzt und seinen Kontrahenten angefahren haben. Das Opfer wurde aufgegabelt, flog in hohem Bogen zu Boden und wurde verletzt.
Der Berliner bekannte sich teilweise schuldig. "Hätte ich ihn wirklich verletzten wollen, wäre er mit gebrochenem Schädel im Krankenhaus gelegen", so der Angeklagte. "Er ist Baseballspieler, deshalb hatte er diesen Baseballschläger im Auto", so Verteidiger Mayer. Nach dem Vorfall sei der 33-Jährige sofort "aus Angst" nach Berlin zurückgefahren.
Auch das Opfer sagte aus. Er habe psychische und körperliche Schäden davongetragen, meinte der 21-Jährige. Der Wiener forderte deshalb 15.000 Euro Schmerzensgeld. "Bei der Beule werden höchstens 2.500 anerkannt", so Verteidiger Mayer trocken. Der Berliner hat seinen BMW mittlerweile verkauft, gab sich vor Gericht geläutert. "Es ging bei dem Streit um null!" Donnerstag kamen zwei Zeugen nicht zur Verhandlung – der Prozess wurde auf 17.10. vertagt! Es gilt die Unschuldsvermutung.